Hervorgehoben

Dynamische Stromtarife

Der schlafende Riese der Energiewende

Dynamische Stromtarife sollten eine Schlüsselrolle dabei spielen, den Ausbau von Wind- und Solarenergie effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Systemkosten erheblich zu senken. Bei konsequenter Anwendung würden Millionen Elektroautos netzdienlich laden, Wärmepumpen flexibel auf Preissignale reagieren und Heimspeicher nicht nur den Eigenverbrauch optimieren, sondern auch das gesamte Stromsystem entlasten.

Wie gut das in der Praxis funktionieren kann, zeigen die Vorteile solcher Tarife auch in extremen Situationen.

Dunkelflaute und Stromkosten explodieren? Genau hier spielen dynamische Stromtarife ihre Stärke aus. Mit ihnen lädt man das Auto dann, wenn das Angebot und der Preis stimmen. Eben hatten wir noch eine Dunkelflaute mit Preisen von über 1,20 €/kWh und drei Tage später lädt man das Auto mit nur 16 ct/kWh– das entspricht 3,40 € für 100 km im Elektroauto, im Vergleich zu 10 bis 15 € beim Verbrenner. Selbst in den Nächten der Dunkelflaute hätte man für 31 ct/kWh geladen. Das sind 6,20 € für 100 km Autofahren.

Am 12. Dezember 2024 führte eine Kombination aus niedrigen Temperaturen und Windstille zu einem erheblichen Anstieg der Strompreise. Bereits drei Tage später waren jedoch in der Nacht wieder deutlich niedrigere Preise zu beobachten.
(Tibber-App Darstellung)

Das Preissignal der dynamischen Stromtarife verhindert in solchen Situationen eine zusätzliche Belastung des Stromsystems durch große Verbraucher wie Elektroautos und optimiert gleichzeitig die Verbrauchskosten. Je mehr Menschen solche Tarife nutzen, desto weniger stark schwanken die Strompreise, da sich Angebot und Nachfrage besser ausgleichen. Ein Gewinn für alle.

Doch dynamische Tarife bieten nicht nur ökologische und systemische Vorteile, sondern auch soziale: Sie ermöglichen es, erneuerbare Energie kostengünstig zu nutzen, selbst ohne eigene Investitionen in teure Technologien.

Kostengünstige Teilhabe an der Energiewende: Dynamische Stromtarife ermöglichen es, ein Elektroauto auch ohne teure PV-Anlage günstig zu laden und so den Zugang zu erneuerbaren Energien sozial gerechter zu gestalten.

Doch warum bleibt die Umsetzung schleppend? Noch immer bestimmen abgeregelter Windstrom, ungenutzte flexible Technologien und fehlende Anreize zur netzdienlichen Nutzung den Alltag. Wie lässt sich dieses enorme Potenzial freisetzen? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Chancen, Herausforderungen und Praxisbeispiele, die zeigen, wie dynamische Stromtarife nicht nur Verbraucher: innen entlasten, sondern auch das gesamte Energiesystem stärken – und wie man direkt damit beginnen kann. Vor allem, da die Rahmenbedingungen von Jahr zu Jahr besser werden.

Eigentlich zeigt die Energiewende bereits beeindruckende Fortschritte: Der Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor hat 2023 die Marke von 52,5 % erreicht. (2024: ca. 58 %) Doch während der Stromsektor eine positive Entwicklung verzeichnet, stagnieren die Fortschritte im Verkehrs- und Wärmesektor mit einem Anteil erneuerbarer Energien von lediglich 7,5 % bzw. 17,7 %.

Quelle: Umweltbundesamt Erneuerbare Energien in Zahlen

Der effizienteste Weg zur Klimaneutralität führt über die Elektrifizierung von Verkehr und Wärme mit 100 % erneuerbarer Stromversorgung, (siehe u.a. Frauenhofer ISE, Agora) aber:

Die Erzeugung von Wind- und Solarenergie ist naturgemäß schwankend – eine Herausforderung, die zugleich Potenzial birgt. Die Frage drängt sich auf: Wie können Verkehr und Wärme elektrifiziert und gleichzeitig so gesteuert werden, dass sie flexibel auf die variierende Energieerzeugung reagieren?

Quelle: Zeit Online Energiemonitor

Eine intelligente Nutzung von Strom in diesen Sektoren könnte nicht nur Kosten senken, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität des Energiesystems leisten. Ein Blick auf abgeregelte Energiemengen zeigt, welches Potenzial bereits ungenutzt bleibt.

Überschussstrom schlägt Ökostrom

Acht Terawattstunden (TWh) erneuerbarer Strom wurden in Deutschland im Jahr 2022 abgeregelt, da der lokale Verbrauch zu gering war und das überregionale Stromnetz diese Menge nicht aufnehmen konnte.  [Quelle: „Windstrom nutzen statt abregeln“, Agora 2023] Diese Menge an Strom könnte rechnerisch genutzt werden, um zwei Millionen Elektroautos jährlich 20.000 Kilometer weit zu bewegen (bei 20 kWh / 100km). Würde man die gleiche Anzahl Verbrenner durch diese Nutzung von Überschussstrom mit E-Autos ersetzen, ließen sich knapp 5 Millionen Tonnen CO2 einsparen.

Überschussstrom schlägt Ökostrom: Erneuerbarer Überschussstrom stammt aus bereits bestehenden Anlagen und wird erzeugt, ohne dass zusätzliche Ressourcen benötigt werden. Bleibt dieser Strom ungenutzt, geht wertvolles Potenzial verloren, obwohl die Anlagen bereits Umweltressourcen beansprucht haben – sei es durch die Herstellung von Windturbinen oder Solarmodulen. Seine Nutzung verringert den Bedarf an neuen Kapazitäten, die möglicherweise nicht aus erneuerbaren Quellen stammen. In einer nachhaltigen Energiewelt sollte Überschussstrom konsequent genutzt werden, um erneuerbare Energie maximal auszuschöpfen und das Energiesystem ökologisch wie ökonomisch zu optimieren.

86 TWh Überschussstrom bis 2035: Ohne flexible Verbrauchsmodelle könnte der Überschussstrom bis 2035 sogar auf bis zu 86 TWh anwachsen, was eine enorme Verschwendung wertvoller erneuerbarer Ressourcen und ein großes ungenutztes Potenzial für die Energiewende darstellt. Mindestens 54 TWh davon könnten laut einer Studie von Agora Energiewende alleine durch eine Flexibilisierung von Elektroautos und Wärmepumpen genutzt werden. [Quelle: „Klimaneutrales Stromsystem 2035”, Agora 2022] Doch obwohl diese Technologien zunehmend auf den Markt drängen, bestehen weiterhin Probleme:

Das Heimspeicher Problem

Heimspeicher werden oft als Schlüsseltechnologie für die Energiewende betrachtet, doch ihre aktuelle Nutzung birgt systemische Nachteile. Im Eigenverbrauchsmodus wird die Batterie geladen, sobald die Solarstromerzeugung den Hausverbrauch übersteigt. Sobald der Speicher voll ist, wird der überschüssige Strom ins Netz eingespeist.

Quelle: Heimspeicher – Nicht so toll wie du denkst – Hertie School (Lion Hirth)

Aus Sicht des Energiesystems ist dies jedoch problematisch: Wenn die Batterie bereits am späten Vormittag gefüllt ist, speist die Solaranlage den erzeugten Strom zu Zeiten hoher Netzbelastung ins Netz ein – genau dann, wenn ohnehin ein Überangebot an Solarstrom besteht. Dieses Verhalten ist für das Stromsystem eher schädlich, da es die Netzstabilität zusätzlich belastet. Tatsächlich kann ein falsch genutzter Heimspeicher die Situation sogar verschlimmern, anstatt sie zu verbessern.

Ein Heimspeicher entfaltet sein volles Potenzial erst dann, wenn er systemdienlich betrieben wird. Das bedeutet, dass die Batterie nicht nur auf die Bedürfnisse des eigenen Haushalts reagiert, sondern an den Erfordernissen des Stromsystems ausgerichtet ist. Konkret heißt das: Laden sollte erfolgen, wenn ein Überschuss an Strom im Netz vorhanden ist, und entladen, wenn der Stromverbrauch im Netz am höchsten ist.

Quelle: Heimspeicher – Nicht so toll wie du denkst – Hertie School (Lion Hirth)

Ein systemdienlicher Heimspeicher ist unabhängig von der eigenen Solarstromerzeugung und dem individuellen Verbrauch. Stattdessen orientiert er sich an Netzsignalen und Preissignalen des Strommarktes. Beispielsweise könnte die Batterie nachts geladen werden, wenn ein Überangebot an Windstrom besteht, und morgens oder abends entladen werden, um Verbrauchsspitzen im Netz zu glätten. Auf diese Weise trägt der Speicher aktiv zur Netzstabilität bei und verhindert, dass zusätzlicher Druck auf das Stromsystem entsteht.

Das E-Auto und Wärmepumpen Problem

Elektroautos werden meist direkt nach dem Abstellen geladen – häufig abends, wenn die Netzbelastung ohnehin hoch ist. Zudem bieten viele Arbeitgeber auf ihren Firmenparkplätzen ausschließlich Fix-Tarife an, was jeglichen Anreiz nimmt, das Laden an die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien anzupassen. Auch an öffentlichen Ladesäulen dominieren Fix-Tarife, die keine Flexibilität anreizen.

Ohne einen dynamischen Stromtarif verhält sich der E-Auto-Fahrer nicht netzdienlich. Mit würde er seine Wallbox so programmieren, dass das Auto erst nachts für 24 ct oder einen Tag später für unter 20 ct pro kWh lädt. Im Sommer können es 15 ct bis 0 ct (!) sein.
(KI-generierte Darstellung)

Dabei werden Autos im Schnitt nur etwa eine Stunde täglich genutzt und könnten außerhalb der Abendstunden, z.B. in der späten Nacht oder am Wochenende um die Mittagszeit, geladen werden. Ähnlich sieht es bei Wärmepumpen aus: Derzeit arbeiten sie rein nach Heizbedarf, ohne sich an Preissignalen oder Netzanforderungen zu orientieren. Dabei könnten intelligente Wärmepumpen mit Pufferspeicher eine flexible Nutzung ermöglichen, die sowohl die Netzstabilität unterstützt als auch Kosten reduziert.

Wissenschaftliche Betrachtung

Die Flexibilisierung von Wärmepumpen, Elektroautos und Heimspeichern ist ein Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Energiewende. Laut einer Kurzstudie von Neon Energy Berlin wird die Anschlussleistung dieser Technologien bis 2030 auf das Zehnfache ansteigen – von derzeit 20 Gigawatt auf beeindruckende 200 Gigawatt. Bis 2045 könnte diese Leistung das Sechsfache der aktuell verfügbaren flexiblen Kraftwerksleistung erreichen.

Die Anschlussleistung dezentraler, flexibler Leistung, wie E-Autos, Wärmepumpen und Heimspeicher wird sich bis 2030 verzehnfachen.
Von derzeit 20 GW auf 200 GW. Bis 2045 auf ca. 500 GW. Quelle: Neon Energy, Berlin

Wird dieses Potenzial jedoch nicht systemdienlich genutzt, drohen erhebliche Zusatzkosten: Ein Mehrbedarf an Netzausbau und flexiblen Kraftwerken könnte die Energiewende unnötig verteuern. Dabei steckt in diesen Technologien ein enormes Flexibilisierungspotenzial. Durch eine intelligente Steuerung können Stromverbrauch und -nutzung auf Zeiten mit hoher Verfügbarkeit erneuerbarer Energien und geringer Netzlast verschoben werden.

Lion Hirth bringt es in einem Webinar zur Studie auf den Punkt: „Dezentrale Flexibilität ist in ihrer Bedeutung wohl kaum zu überschätzen. Dies ist im politischen Berlin und Brüssel noch nicht in vollem Maß angekommen.“ Die Integration dieser Flexibilität ist entscheidend, um die Energiewende effizient, kostengünstig und nachhaltig zu gestalten.

Für den Mehrwert dezentraler Flexibilität präsentieren die Autoren der Studie, Anselm Eicke, Lion Hirth und Jonathan Mühlenpfordt, konkrete Ergebnisse ihrer Modellierung. Dynamische Strom- und Netzentgelte fördern die netzdienliche Nutzung von Elektroautos, Wärmepumpen und Heimspeichern und senken dabei nicht nur die Betriebskosten deutlich, sondern vor allem auch die Stromsystemkosten signifikant.

Die Zahlen sind erstaunlich: Durch dynamische Tarife können die Systemkosten für Elektroautos um 70 % und für Wärmepumpen um 24 % reduziert werden. Auch die Betriebskosten profitieren erheblich, mit Einsparungen von 43 % bei Elektroautos und 19 % bei Wärmepumpen. Eine intelligent gesteuerte Solarbatterie kann zudem fast das Siebenfache des Nutzens für das Energiesystem erzielen, verglichen mit der herkömmlichen Eigenverbrauchsoptimierung. Im Gegensatz dazu verursacht das unflexible, „stupide“ Laden von Elektroautos bis zu dreimal höhere Kosten im Vergleich zu einer intelligenten Ladeweise.

Beispiel Elektroauto: Die jährliche Stromrechnung für die Nutzung eines VW ID3 Pure bei verschieden Stromtarifen sowie die durch das Laden verursachten Kosten im Stromsystem. Quelle: Neon Energy, Berlin

Führen dynamische Tarife zur Überbelastung? Gleichzeitig werden dynamische Stromtarife in der energiepolitischen Diskussion teils kritisch betrachtet, da sie angeblich die Verteilnetze belasten könnten. Die Autoren widerlegen dies mit ihren Analysen: Durch die marktbedingte Lastverschiebung von teuren auf günstige Stunden wird das Verteilnetz sogar eher entlastet. Selbst wenn es langfristig zu ungewollten Lastspitzen käme, sehen sie situative, kurze Leistungspreise als vielversprechendes Instrument. Aber worin liegt nun die größte Herausforderung?

Das Smart-Meter Problem

Dynamische Stromtarife existieren bereits seit einigen Jahren, und ab dem 01.01.2025 sind alle Stromanbieter gesetzlich verpflichtet, solche Tarife anzubieten. Doch die größte Hürde bei ihrer Nutzung ist der schleppende Ausbau von Smart-Metern, der die flächendeckende Verbreitung aktuell stark einschränkt. Im Jahr 2022 verfügte weniger als ein Prozent der deutschen Haushalte über ein solches Messsystem. Als Alternative zu Smart-Metern nennt die Studie geräteinterne Zähler, die mit einer Reform des EU-Strommarktes zur Abrechnung genutzt werden könnten. Bis dahin wären Smart-Meter eine „condition sine qua non“ für dezentrale Flexibilität.

Ganz so unverzichtbar sind Smart-Meter glücklicher Weise nicht für dynamische Stromtarife. Es reicht bereits eine moderne Messeinrichtung (mME), also ein digitaler Zähler, der den alten analogen Ferraris-Zähler ersetzt. Diese digitalen Zähler sind in der Regel mit einer optischen Infrarotschnittstelle ausgestattet, über die aktuelle Verbrauchswerte ausgelesen und übertragen werden können. Es gibt aktuell leider nur einen Anbieter, der ein Zusatzgerät für digitale Zähler anbietet und damit einen dynamischen Stromtarif ohne Smart-Meter möglich macht. Es ist der norwegische Ökostromanbieter Tibber.

Welchen Stromzähler habe ich? Ein Blick in den Keller zum Sicherungskasten genügt, um herauszufinden, welcher Zählertyp installiert ist. Wer beispielsweise bereits Hoch- und Niedertarife genutzt hat oder ein Balkonkraftwerk beim Stromversorger angemeldet hat, verfügt häufig schon über einen digitalen Zähler – allerdings meist noch keinen Smart-Meter.

Stromzählertypen: Analog, Digital ohne Gateway (mME), Smart-Meter (iMSys)

Wer direkt einen Smart-Meter beantragen möchte, steht vor einer Herausforderung: Haushalte mit einem Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr oder mit steuerbaren Anlagen wie Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen werden beim Rollout priorisiert. Verbraucher mit geringerer Verbrauchsmenge können ebenfalls einen Smart-Meter beantragen, müssen jedoch häufig mit längeren Wartezeiten rechnen.

Übersicht der Stromzähler: Analog, Digital ohne Gateway (mME), Smart-Meter (iMSys)
Quelle: Bundesnetzagentur

In vielen Fällen dauert es Monate, bis ein Smart-Meter nach der Beantragung installiert wird, da Installationskapazitäten begrenzt sind. Verbraucher: innen berichten teils von fehlender Transparenz oder unklaren Informationen seitens der Netzbetreiber während des Prozesses.

Praktische Umsetzung ohne Smart-Meter

Ein interessantes Praxisbeispiel für dynamische Stromtarife bietet der Anbieter Tibber, der auch ohne Smart Meter genutzt werden kann. Tibber ermöglicht dies durch ein Zusatzgerät, den „Tibber Pulse“, das mit den meisten digitalen Stromzählern kompatibel ist. Eine Whitelist zeigt, welche Zähler unterstützt werden. Leider hat Tibber damit zur Zeit ein Alleinstellungsmerkmal. Hoffentlich folgen weitere Anbieter diesem Beispiel, damit die Verbreitung dynamischer Stromtarife schneller voranschreitet als der derzeit eher schleppende Rollout von Smart-Metern.

Die Preisgestaltung bei Tibber basiert auf den Großhandelspreisen des europäischen Strommarktes EPEX Spot. Diese Preise werden nach dem „Day-Ahead“-Prinzip jeden Tag gegen 13 Uhr für die Stunden des folgenden Tages festgelegt und stündlich abgerechnet. Die Preisschwankungen hängen von Faktoren wie der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien, Wetterbedingungen, Netzbelastung und allgemeiner Nachfrage ab. Tibber selbst erzielt keine Gewinne durch den Stromverbrauch, sondern finanziert sich über eine Grundgebühr und Produkte wie Wallboxen, die im eigenen Store angeboten werden.

EPEX Spot Day-Ahead Strompreise für den 31. Dezember 2024. Auf www.epexspot.com und rechts in der Tibber-App mit Steuern und Abgaben, die teilweise regional abweichen

Regionale Unterschiede im Endpreis werden vor allem durch Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben verursacht. In der Regel sind diese Kosten auf dem Land niedriger als in Ballungsräumen.

Zusammensetzung des Einkaufspreis (=Verbrauchspreis) bei Tibber; deutschlandweit und regional verschieden
Quelle: Wie setzt sich der Verbrauchspreis für Strom bei Tibber zusammen?

Die kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen ist hervorzuheben. Die Kosten von ca. 100 € für den „Tibber Pulse“ können durch beidseitige Empfehlungsrabatte* stark reduziert werden.

Die Installation ist einfach und kostengünstig. Der Tibber Pulse wird am digitalen Zähler angebracht und verbindet sich mit einer Bridge, die maximal drei bis vier Stockwerke vom Zähler entfernt sein kann. Die Bridge stellt die Verbindung mit dem WLAN-Router her, damit Daten mit dem Tibber-Server ausgetauscht werden können. Besonders in Kombination mit einer Wallbox ermöglicht dieses System, Elektrofahrzeuge kosteneffizient zu laden, indem es die Ladezeiten an günstige Strompreise anpasst. Die Installation kann selbständig durchgeführt werden und außer den Kosten für den Tibber Pulse entstehen keine weiteren Kosten.

Installation mit Zusatzgerät „tibber pulse“, kein Smart-Meter nötig. Wallbox mit 11 kW AC Ladengeschwindigkeit.
Wallbox und E-Auto können über Preis- oder Zeitfenster programmiert werden

Mit dieser Lösung wird intelligentes Laden und eine flexible Stromnutzung auch ohne kostenintensive Smart-Meter-Lösungen zugänglich. Es ist ein ideales Beispiel dafür, wie innovative Technologien die Energiewende fördern und gleichzeitig den Zugang zu dynamischen Stromtarifen erleichtern können.

Über die App erhalten Nutzer detaillierte Einblicke in ihren aktuellen Stromverbrauch, den Strompreisverlauf und die Kosten. Allein die Transparenz über den eigenen Stromverbrauch hilft beim Energiesparen. Geräte die unnötig viel Strom verbrauchen werden so schnell gefunden.

Beispiele vom Mai bis Dezember 2024: Sie veranschaulichen eindrucksvoll, wie dynamische Stromtarife in der Praxis aussehen: Die App zeigt sowohl Spotpreise (ohne Steuern und Abgaben) als auch Bruttopreise (inklusive Steuern und Abgaben) an. So kann man auf einen Blick erkennen, wann Strom günstig oder sogar negativ bepreist ist. Ein Elektroauto kann in Zeiten niedriger oder negativer Preise sehr kostengünstig geladen werden – teils für nur wenige Euro oder sogar kostenlos.

Gerade im Sommer um die Mittagszeit, wenn der Nachbar mit seiner PV-Anlage das Auto lädt, schwanken die Preise zwischen selten 0 Cent – oft zwischen 8 und 17 Cent. Selten lädt man auch mal mit 30 Cent pro kWh. Dann variieren die Kosten für 100 km Autofahren zwischen 0 und 6 Euro. Sollte man in dringenden Fällen mal für 50 Cent laden, wäre man bei 10 Euro für 100 km und immer noch nicht teurer als mit einem Verbrenner an der Tankstelle.

Wer sein Elektroauto zu Hause laden kann, merkt schnell, dass es nicht täglich an die Steckdose muss. Besonders am Wochenende, wenn das Auto oft ungenutzt vor der Tür steht, bietet sich die ideale Gelegenheit, es für die kommende Woche aufzuladen.

Ein Beispiel aus dem Sommer und zuletzt die Woche um den Jahreswechsel

Im Mittel schafft man mit Tibber Ladekosten für um die 20 Cent pro kWh. Je nach konsequenter Anwendung und Region. Ein Vorteil zur eigenen PV-Anlage ist vor allem die windreiche Winterzeit, in der Solaranlagen wenig bis nichts produzieren. Natürlich lassen sich PV-Anlagen und dynamische Strompreise auch sehr gut kombinieren.

Wer sich eine Übersicht über die Day-Ahead Börsenstrompreise des Jahres 2024 machen möchte, kann sich die Energy-Charts des Frauenhofer ISE anschauen.

Der Nutzen für die Energiewende sollte im Fokus stehen: Bei aller wirtschaftlichen Betrachtung von Ladepreisen sollten Umweltbilanz und Netzdienlichkeit des Stromverbrauchs oberste Priorität haben. Ein Elektroauto, das mit Überschussstrom geladen wird, verbessert seine Ökobilanz erheblich im Vergleich zum Laden mit dem durchschnittlichen Strommix. Darüber hinaus stabilisiert die Nutzung von Überschussstrom das Energiesystem, indem erneuerbare Ressourcen optimal genutzt und Spitzenlasten vermieden werden. Solche flexiblen Verbrauchsmodelle sind essenziell, um die Energiewende effizient und nachhaltig voranzutreiben.

Abwägung bei dynamischen Stromtarifen: Wer aktiv an der Energiewende mitwirken möchte, hat mit dynamischen Tarifen jetzt eine tolle Möglichkeit. Es fördert das Verständnis über unser Energiesystem und macht das allgemeine Stromangebot, aber auch den eigenen Verbrauch jederzeit transparent. Einen ökonomischen Gewinn und großen Einfluss auf das Stromnetz haben natürlich vorrangig Nutzer: innen von großen Verbrauchern, wie Elektroautos, Wärmepumpen, Heimspeichern und eigenen PV-Anlagen. Aber auch Mieterinnen und Mieter, die erste Schritte mit einem Balkonkraftwerk in Kombination mit Minispeichern zwischen 1 bis 2 kWh machen wollen, können in Kombination mit dynamischen Tarifen die „private“ Energiewende voranbringen. (Ich selbst konnte mit meinem Minispeicher die hohen Strompreise am 12. Dezember 2024 abfedern und die Grundlast des Hauses größtenteils bewältigen.) Wer dagegen wenig Möglichkeiten hat seinen Verbrauch netzdienlich zu verschieben, der wird ökonomisch mit einem festen Tarif wahrscheinlich besser fahren und vermeidet das Risiko hoher temporärer Kosten.

Der schlafende Riese der Energiewende

Dynamische Stromtarife sind aktuell der schlafende Riese der Energiewende – ein Instrument mit immensem Potenzial, das bisher weder politisch noch in der Öffentlichkeit entsprechende Aufmerksamkeit bekommt. Sie bieten eine einfache Möglichkeit, erneuerbare Energien effizienter zu nutzen, die Netze zu entlasten und gleichzeitig Kosten für Verbraucher: innen zu senken. Besonders für Elektroautos entfalten dynamische Tarife ihre Stärke, indem sie kostengünstiges und netzdienliches Laden ermöglichen.

Doch die Reise endet hier nicht. Dynamische Netzentgelte und bidirektionales Laden sind zwei weitere Schlüsselbausteine. Bidirektionales Laden eröffnet die Möglichkeit, nicht nur Strom zu beziehen, sondern überschüssige Energie aus Elektroauto-Batterien gezielt ins Netz zurückzuspeisen. In Kombination mit einer dynamischen Einspeisevergütung könnte diese Technologie die Verbindung zwischen Verbrauchern und dem Energiesystem noch enger machen. Elektroautos würden so zu flexiblen Speichern und aktiven Akteuren der Energiewende.

Dynamische Netzentgelte hingegen setzen nicht nur Preissignale auf der Erzeugungsseite, sondern auch auf der Netzebene. Dadurch könnten Netzengpässe gezielt vermieden und der Netzausbau effizienter gestaltet werden.

Die Voraussetzungen für diesen Wandel werden jedes Jahr besser. Mit einer konsequenten Umsetzung von dynamischen Tarifen und der Einbindung bidirektionaler Technologien könnte der schlafende Riese endgültig erwachen – und eine Schlüsselrolle auf dem Weg zur Klimaneutralität übernehmen.

Anhang:

Präsentation zum Beitrag als PDF:


Quellen:

[1]  Umweltbundesamt (23.10.2024): „Erneuerbare Energien in Zahlen“, Umweltbundesamt Dessau-Roßlau
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#uberblick

[2] Connor Thelen, Hannah Nolte, Markus Kaiser, Patrick Jürgens, Paul Müller,
Charlotte Senkpiel, Christoph Kost (2024): „Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem“, Frauenhofer ISE Freiburg

https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/wege-zu-einem-klimaneutralen-energiesystem.html

[3] Agora Think Tanks, Prognos AG, Öko-Institut e.V., Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, Universität Kassel (2024): „Klimaneutrales Deutschland. Von der Zielsetzung zur Umsetzung – Vertiefung der Szenariopfade.“
https://www.agora-energiewende.de/publikationen/klimaneutrales-deutschland-szenariopfade

[4]  Anselm Eicke, Lion Hirth (2023): „Windstrom nutzen statt abregeln“, Agora Energiewende Berlin
https://www.agora-energiewende.de/publikationen/windstrom-nutzen-statt-abregeln

[5] Agora (2022): „Klimaneutrales Stromsystem 2035 “, Agora Energiewende Berlin
https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2021/2021_11_DE_KNStrom2035/A-EW_264_KNStrom2035_WEB.pdf

[6]  Anselm Eicke, Lion Hirth, Jonathan Mühlenpfordt (2024): Kurzstudie „Mehrwert dezentraler Flexibilität. Oder: Was kostet die verschleppte Flexibilisierung von Wärmepumpen, Elektroautos und Heimspeichern?“, Neon Energy Berlin
https://neon.energy/Neon-Mehrwert-Flex.pdf

[7] Anselm Eicke, Lion Hirth, Jonathan Mühlenpfordt (2024): Webinar „Mehrwert dezentraler Flexibilität.“ Neon Energy Berlin
https://neon.energy/mehrwert-flex/

[8]  Lion Hirth (2024): „Heimspeicher. Nicht so toll wie du denkst “, Hertie School Berlin, LinkedIn Post
https://www.linkedin.com/posts/lionhirth_lion-hirth-heimspeicher-activity-7213487850099482625-MNsg?utm_source=share&utm_medium=member_desktop

[9] Tibber Deutschland GmbH (2024): „Pulse Strom Tracker“
https://tibber.com/de/store/produkt/pulse-ir

*Bemerkung zu Tibber:

Ich habe mich bewusst dazu entschieden, das Alleinstellungsmerkmal von Tibber hervorzuheben. Der langsame Ausbau von Smart-Metern, die zusätzlichen Anschluss- und Betriebskosten im Vergleich zu einem einfachen Digitalzähler und der Mangel an alternativen Lösungen bei anderen Anbietern für dynamische Stromtarife waren ausschlaggebend für diese Entscheidung. Abgesehen von einem Empfehlungsrabatt für den Tibber Store, der aktuell zwischen 50 und 100 € liegt und beiden Seiten zugutekommt, habe ich keinerlei Vorteile davon. Dieser Rabatt bietet interessierten Leser: innen jedoch die Möglichkeit, das notwendige Zusatzgerät vergünstigt zu erwerben, das dynamische Tarife ohne Smart-Meter erst zugänglich macht.

Empfehlungslink zu Tibber: https://invite.tibber.com/ubi756xy


Kontakt: boris.konopka@klimablog.org

Twitter: https://twitter.com/Boriskonopka

Hervorgehoben

Klimageld: Konsequente Digitalisierung

Zeit- und kosteneffizient vorhandene Strukturen nutzen

Das Kindergeld und das Pro-Kopf-Klimageld unterliegen den gleichen Regelungen und lassen sich mit derselben Infrastruktur auszahlen und verwalten. Die Neuerungen zur Kinder­grundsicherung stehen dem nicht im Wege.

Systemübersicht: Einkommensunabhängige Zahlungen können gemeinsam verwaltet werden.Die Herausforderung der neuen Kindergrundsicherung steckt im Kindergrundsicherungs-Check. Hier finden Einkommensprüfungen statt und verschiedene Institutionen müssen zusammenarbeiten.

Zollämter sind die falsche Antwort auf die Herausforderungen der Klimageldzahlung. Erst jetzt werden Stimmen im Bundesfinanz­ministerium (BMF) laut, die in der praktischen Umsetzung einen hohen Verwaltungsaufwand erkennen. Laut einem Bericht in der Wirtschafts­­Woche (Siehe Kasten unten [1]) strebt das federführende BMF nun eine Kooperation zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Zollämtern an, um die Aus­zahlung des Klimageldes zu organisieren. Diese Wahl ist jedoch höchst problematisch, da beide Behörden weder über die Infrastruktur noch über die Kompetenzen für die Auskehrung von Sozialleistungen verfügen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) dagegen verfügt über robuste IT-Systeme und geschultes Personal, das längst Fälle wie Kontowechsel, Sorgerechtsänderungen, Umzug ins Ausland und vieles mehr erfolgreich managt. Gerade die Klimageldzahlung an alle Kinder birgt hier eine besondere Komplexität. Bei ausbleibenden Zahlungen könnten Betroffene zudem gericht­liche Schritte ein­leiten, was Behörden zur lückenlosen Nachweis­führung zwingt. Dafür braucht es ein eigenes IT-System. Die sogenannte elektronische Akte ist seit Jahren in der Familien­kasse etabliert. Mit dem Übergang von der Familienkasse zum neuen Familienservice könnten gerade jetzt viele Synergien genutzt werden. Die Erweiterung der Systeme für die Kindergrundsicherung bietet die ideale Möglichkeit, diese Synergien zu realisieren. Die Einrichtung paralleler Strukturen beim BZSt und in der Zoll­verwaltung wäre dagegen eine erhebliche Verschwendung von Zeit und Geld. Fakt ist, dass nach mittlerweile zwei Jahren nur ein kleiner Teil der Implementierung eines Auszahlungswegs für das Klimageld umgesetzt wurde – konkret lediglich die Speicherung von Kontodaten.[2] Es existiert weder eine notwendige gesetzliche Regelung für die konkrete Ausgestaltung der Direktzahlungen, noch liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Nachzulesen auf der Webseite des BZSt. [3]

Quelle: https://www.wiwo.de/29751860.html

Zusammenarbeit BZSt und Familienservice Es ist sinnvoller, das BZSt rein für die Daten­haltung und den Familienservice der BA für das Massengeschäft und die Verwaltung ein­­­zusetzen. Die BA betreibt 600 Dienststellen: Familienkassen und Jobcenter. Bei einem gemeinsamen IT-System können beide im Klimageld beraten und die Aufgaben sinnvoll untereinander aufteilen. Die derzeitige politische Diskussion um die Kindergrundsicherung darf nicht davon ablenken, dass der Familienservice die zusätzlichen Aufgaben bewältigen kann. Kindergeld- und Klimageld­zahlungen sind technisch kaum zu unterscheiden und unterliegen den gleichen Regeln. Beide erfordern keine komplizierten Anträge oder Einkommens­prüfungen. Beide können unabhängig vom Kindergrundsicherungs-Check erfolgen. Nur dort liegt die aktuelle Herausforderung der Kinder­grund­sicherung. Deshalb ist eine effiziente Integration des Klimageldes in die bestehende IT-Infrastruktur der Kindergeldzahlungen machbar und sinnvoll.[4]

Jetzt werden entscheidende Weichen gestellt
Die aktuelle Phase der Entscheidungsfindung erfordert eine kluge Wahl, um mit so wenig Bürokratie wie möglich eine schnelle Realisierung hinzubekommen. In diesem Sinne sind alle beteiligten Ministerien vor allem das BMF und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgerufen an einem Strang zu ziehen. Für die Umsetzung ist jetzt eine Entscheidung der Bundesregierung erforderlich: Es muss ein Gesetz für Direktzahlungen verabschiedet und eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit getroffen werden.

Das Klimageld ist das größte gesellschaftspolitische Signal, starken Klimaschutz sozial gerecht zu organisieren. Die Idee, alle Menschen beim Klimaschutz mitzunehmen, würde endlich mit Leben erfüllt. Die Gesellschaft wird hohe CO2-Preise mit Lenkungswirkung auf nationaler und EU-Ebene nur akzeptieren, wenn die Einnahmen für alle transparent rückerstattet werden und so für einen sozialen Ausgleich sorgen.


Anhang:

Blogbeitrag als PDF:


Quellen:

[1] Wirtschaftswoche (12. April 2024): „Bundesfinanzministerium kann 2025 das Klimageld auszahlen„, Berlin.
https://www.wiwo.de/29751860.html

[2] klimablog.org (21. November 2023): „Klimageld-Gesetz JETZT! – Nur ein Bruchteil der Implementierung ist bisher gesetzlich geregelt und in Bearbeitung.„, Frankfurt.
https://klimablog.org/2023/11/21/klimageld-gesetz-jetzt/

[3] Bundeszentralamt für Steuern: „Meldung der IBAN zur Auszahlung öffentlicher Mittel„, Bonn.
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html

[4] klimablog.org (19. September 2022): „Familienkasse zahlt Klimageld aus – Arbeiten Familienkasse und BZSt zusammen, wird Mitte 2023 das Klimageld ausgezahlt.“, Frankfurt.
https://klimablog.org/2022/09/19/familienkasse-zahlt-klimageld-aus/


Kontakt: boris.konopka@klimablog.org

Twitter: https://twitter.com/Boriskonopka

Klimageld: Wie der geplante Auszahlmechanismus die Schwächsten ausgrenzt

Finanzministerium stellt jetzt einen Basismechanismus zur Verfügung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) entwickelt derzeit einen Basismechanismus für die Auszahlung des Klimageldes. Auf Grundlage der am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte wird zunächst eine Minimallösung umgesetzt.[1] Dieser Direktauszahlungsmechanismus (DAM) soll bereits im März 2025 bereitstehen und damit noch vor der Bildung der neuen Bundesregierung abgeschlossen sein.

Bundeszentralamt für Steuern ist Direktauszahlungsbehörde

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übernimmt die Rolle der Direktauszahlungsbehörde und ist damit für die technische Abwicklung der geplanten Direktzahlungen zuständig. Der Mechanismus ist vorerst ausschließlich für einmalige Pro-Kopf-Zahlungen vorgesehen und soll insbesondere in Notlagen, wie nach der Ahrtal-Flutkatastrophe oder während Energiekrisen, schnelle finanzielle Hilfen ermöglichen.

Perspektivisch kann dieser Mechanismus jedoch auch für die Auszahlung des Klimageldes genutzt werden. Ob und wann eine solche Verknüpfung erfolgt, hängt von zusätzlichen gesetzlichen Regelungen ab, die die konkrete Umsetzung und Anspruchsberechtigung festlegen müssen.

Bundeskasse zahlt aus

Die Bundeskasse übernimmt die technische Abwicklung der Auszahlungen und ist für die Durchführung der Überweisungen verantwortlich. Sie kann bis zu 5 Millionen Überweisungen pro Tag verarbeiten.

„Der Auszahlmechanismus hat jedoch – etwas zynisch formuliert – bereits eine soziale Staffelung eingebaut: Die Schwächsten werden ausgegrenzt“

Die schnelle Umsetzung ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, steht jedoch in klarem Widerspruch zu einem niedrigschwelligen Ansatz. Insbesondere jene, die dringend auf sozialen Ausgleich angewiesen sind, werden durch die geplante Umsetzung ausgeschlossen und benachteiligt. Wer ein Klimageld zur sozial gerechten Gestaltung der Energiewende anstrebt, sollte daher genau hinschauen – denn die folgenden Kritikpunkte führen zum gegenteiligen Effekt.

KI-generierte Darstellung

Hohe Hürden durch antragsbasiertes, rein digitales Verfahren

Bis auf die Kontoverbindungen für Kinder aus der Familienkasse müssen alle anderen Kontoverbindungen antragsbasiert und digital dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Da es noch nicht mal Schnittstellen zur Rentenversicherung gibt, sind auch Rentnerinnen und Rentner gezwungen, alle Anträge selbst zu stellen. Das führt in der Summe zu rund 70 Millionen Anträgen und damit zu einer enormen bürokratischen Belastung. Hinzu kommt, dass Kindergeld- und Klimageld-Konten für Kinder nicht getrennt benannt werden können.

Komplexe und unübersichtliche digitale Verfahren

Vorgesehen sind umständliche Verfahren über ELSTER-Zertifikate oder den elektronischen Personalausweis, die für viele Nutzer eine hohe Hürde darstellen.[2] Der Fortschritt bei der zusätzlichen dezentralen Meldemöglichkeit über Banken ist unklar. Zudem vertreten wir die Ansicht, dass der Staat autonom und unabhängig von der Privatwirtschaft seine Aufgaben erfüllen sollte. Welche Banken beteiligen sich an dem Verfahren und wie verhält es sich mit Menschen die in Deutschland leben, aber ein ausländische Bankkonto besitzen?

Fehlende Vor-Ort-Betreuung und Callcenter-Probleme

Eine Vor-Ort-Betreuung ist nicht vorgesehen. Für telefonische Anfragen soll das Callcenter der Zollämter genutzt werden, das bisher für die KFZ-Steuer zuständig ist. Sozialleistungen sind jedoch weder quantitativ noch qualitativ mit der KFZ-Steuer vergleichbar. Angesichts der großen Zahl an Anträgen ist der Verzicht auf Vor-Ort-Betreuung und nicht-digitale Verfahren ein schwerwiegendes Versäumnis.

Dezentrale Verwaltung statt einheitlichem Bürgerservice

Die derzeitig geplante dezentrale Verwaltung in unterschiedlichen Verwaltungseinheiten (BZSt, Familienkasse, Zollämter, Banken), erschwert den Zugang für Bürgerinnen und Bürger und führt zu fehlender Transparenz über staatliche Leistungen. Um dies zu beheben, wäre ein zentraler Bürgerservice mit sowohl digitaler als auch persönlicher Beratung notwendig.

Menschen ohne eigenes Konto werden ausgeschlossen

Alternativen zur kontobasierten Auszahlung gibt es nicht. Menschen ohne Konto müssten über einen Notar oder Steuerberater einen Stellvertreter benennen. In der Lebensrealität solcher Menschen halten wir dies für abwegig.

Kinderbezogene Anwendungsfälle

Man belässt die Verwaltung der IBANs für Kinder weiterhin bei der Familienkasse, was an sich die richtige Entscheidung ist – doch warum nicht auch gleich die gesamte Antragsbearbeitung für das Klimageld und ähnliche Direktzahlungen dort ansiedeln?

„Trotz des eingeschlagenen Weges kann ein niedrigschwelliger Zugang durch behördenübergreifendes Handeln dennoch realisiert werden.“

Der derzeitige Ansatz schafft unnötige Hürden und vernachlässigt die Bedürfnisse derjenigen, die am stärksten auf einen sozialen Ausgleich angewiesen sind. Sehr schnell sollte das aktuelle Basiskonzept zu einer zentralen, transparenten und bürgerfreundlichen Lösung erweitert werden, die sowohl digitalen als auch analogen Zugang gleichermaßen gewährleistet und persönliche Betreuung sicherstellt.

Kooperieren BZSt und BA erfolgt die Persönliche Beratung in den 600 Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. Dank eines einheitlichen IT-Systems könnten alle Sozialleistungen effizient verwaltet werden – und alles mit nur einem einzigen Behördengang.
(KI-generierte Darstellung)

Fokussierung auf das BZSt verhindert ein ganzheitliches Konzept

Eine Zusammenarbeit mit der Familienkasse wurde bisher nicht in Betracht gezogen, weil das Klimageld angeblich nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Diese Begründung überzeugt jedoch nicht, da die Bundesagentur für Arbeit (BA) weit mehr ist als nur die Familienkasse: Sie verfügt über eine umfassende Verwaltungsstruktur und langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Sozialleistungen – die Verwaltung des Klimageldes würde also durchaus in ihr Aufgabenspektrum passen.

Der Einsatz der Zollämter als telefonischer Bürgerservice zeigt, dass die etablierten Kompetenzen der Familienkasse bzw. der BA konzeptionell nicht eingebunden wurden. Dabei hätte bereits vor zwei Jahren eine bürgerfreundliche Lösung entstehen können. Denkt man einen Schritt weiter in Richtung eines ganzheitlichen Bürgerservices, zeigt sich schnell, dass ein Vor-Ort-Service nur mit den rund 600 Dienststellen der BA realisierbar wäre.

Niedrigschwelliges Antragswesen und Bürgerkontakt

Die Familienkasse der BA ist die einzige staatliche Institution, die über das erforderliche Fachwissen, den ausgebauten Verwaltungsapparat und mehr als 600 Dienststellen verfügt, um ein zentrales und unkompliziert zugängliches Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Mit ihrer umfassenden Erfahrung im Bereich Sozialleistungen und den vorhandenen Callcentern könnte sie die erwartete Flut an Anmeldungen effizient bearbeiten.

Die notwendigen Schnittstellen zur aktuellen Lösung beim BZSt ließen sich technisch problemlos realisieren. Die Weiterentwicklung des bestehenden Familienservices hin zu einem umfassenden Bürgerservice würde zudem zahlreiche positive Perspektiven eröffnen.

Verbesserung von Schnittstellen

Um den meisten Rentnerinnen und Rentnern das Anmeldeverfahren zu ersparen, sollte die Rentenversicherung zeitnah über ein pragmatisches (heuristisches) Verfahren Kontodaten an das BZSt übermitteln. Dabei ermöglichen Meldeadresse und Geburtsdatum eine sehr hohe Trefferquote. Die anschließende Verifizierung der IBANs kann über die Banken erfolgen, da diese zu jedem Konto die Steuer-ID vorhalten müssen – so werden falsche Zuordnungen vermieden. Zudem sollten Rentenversicherungen künftig verpflichtet werden, die Steuer-ID zu speichern.

Barzahlungen ermöglichen

Kooperieren BZSt und die Bundesagentur für Arbeit kann die bestehende Infrastruktur der BA für Barzahlungen genutzt werden – eine gängige Praxis bei anderen Sozialleistungen.

Verbesserung der digitalen Zugänge und Benutzerfreundlichkeit

Um eine intuitive Nutzung zu ermöglichen, muss die Verständlichkeit des BOP-Portals deutlich erhöht werden. Dazu gehört vor allem eine klare, verständliche Gestaltung und Erklärung der Abläufe. Ebenso sollte die Bedienung der Bund-ID und des elektronischen Personalausweises vereinfacht und umfassend erläutert werden, um digitale Hürden für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren.

Leistungen zukünftig in zentralem Bürgerservice bündeln

Ein moderner, bürgernaher und transparenter Bürgerservice lässt sich nur durch eine konsequente Zusammenführung bereits vorhandener digitaler Strukturen realisieren. Dabei gilt es, Synergien innerhalb der bestehenden Infrastruktur zu erschließen und weiterzuentwickeln. Auf diese Weise kann ein zentraler Bürgerservice entstehen, der Bürgeranliegen effizient bearbeitet und gleichzeitig die Vorteile einer durchgängigen Digitalisierung nutzt.

Systemübersicht: Konsequente Digitalisierung: BZSt und BA kooperieren für eine effiziente und bürgernahe Lösung

Das BZSt bleibt dabei federführend, während eine moderne, digitale Anbindung an die bestehende Verwaltungsstruktur der Bundesagentur für Arbeit über leistungsfähige technische Schnittstellen sichergestellt wird. Dieser Ansatz ermöglicht nicht nur eine flexible Weiterentwicklung, sondern sorgt auch für eine höhere Benutzerfreundlichkeit, beschleunigte Abläufe und einen verbesserten Service, der den Anforderungen einer digitalen Verwaltung gerecht wird.

Schaut man sich die heutige Startseite der Bundesagentur für Arbeit an, so zeigt sich, wie nahtlos der Bereich Klima und Energie integriert werden könnte. Es entsteht ein zentrales Bürgerportal, das sämtliche Sozialleistungen bündelt – von Arbeitslosigkeit, Ausbildung und Familienleistungen über Angebote für Menschen mit Behinderung bis hin zu Unterstützung im Klimaschutz und bei Energiekosten.

Gezeigte Startseite der Bundesagentur für Arbeit [3] erweitert um die Vision eines zentralen Portals, in dem Bürgerinnen und Bürger alle Sozialleistungen gebündelt vorfinden. Auch Klimageld, Energiegeld o.ä. (eigene Darstellung).

Sozialer Klimaschutz sollte nicht am Auszahlungsmechanismus scheitern

Der Direktzahlungsmechanismus spielt eine zentrale Rolle, um alle Bürgerinnen und Bürger – insbesondere die sozial Schwächsten – unmittelbar zu erreichen. Gerade im Kontext des Klimageldes ist es entscheidend, digitale Hürden abzubauen und gleichzeitig persönliche Hilfestellungen sicherzustellen. Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden, wenn es eine kompetente Institution mit hohem Reifegrad gibt, die über viele Jahre hinweg ihre Leistungsfähigkeit bewiesen hat. Arbeiten das BZSt und die BA gemeinsam an einer modernen IT-Lösung, erhalten wir eine bürgernahe Verwaltung der Direktzahlungen und ein Klimageld, das jeden erreicht.

Bleibt es dagegen bei einer rein digitalen Lösung ohne Bürgerkontakt, droht dem Staat ein massiver Image-Schaden, wenn Millionen Rentnerinnen und Rentner an digitalen Hürden scheitern und vielen Menschen in prekären Situationen der Zugang verwehrt bleibt.

Eigentlich soll das Klimageld Vertrauen in den staatlichen Klimaschutz stärken – am Ende würde jedoch genau das Gegenteil bewirkt.


Anhang:

Blogbeitrag als PDF zusammengefasst. (Inklusive Übersicht über wichtige Anwendungsfälle bei der Verwaltung von Direktauszahlungen):


Quellen:

[1] Bundesministerium der Finanzen (18. Dezember 2024): „Bundesregierung bringt Eckpunkte für einen Direktauszahlungsmechanismus auf den Weg„, Berlin.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/12/2024-12-18-direktauszahlungsmechanismus.html

[2] Bundeszentralamt für Steuern: „Meldung der IBAN zur Auszahlung öffentlicher Mittel„, Bonn.
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html

[3] Bundesagentur für Arbeit: „Startseite > Privatpersonen – Unsere Angebote für Bürgerinnen und Bürger“, Nürnberg.
https://www.arbeitsagentur.de/

[4] klimablog.org (26. Juli 2024): „Klimageld: Konsequente Digitalisierung – Zeit- und kosteneffizient vorhandene Strukturen nutzen„, Frankfurt.
https://klimablog.org/2024/07/26/klimageld-konsequente-digitalisierung/

[5] klimablog.org (21. November 2023): „Klimageld-Gesetz JETZT! – Nur ein Bruchteil der Implementierung ist bisher gesetzlich geregelt und in Bearbeitung.„, Frankfurt.
https://klimablog.org/2023/11/21/klimageld-gesetz-jetzt/

[6] klimablog.org (19. September 2022): „Familienkasse zahlt Klimageld au – Arbeiten Familienkasse und BZSt zusammen, wird Mitte 2023 das Klimageld ausgezahlt.“, Frankfurt.
https://klimablog.org/2022/09/19/familienkasse-zahlt-klimageld-aus/


Kontakt: boris.konopka@klimablog.org

Twitter: https://twitter.com/Boriskonopka

Klimageld-Gesetz JETZT!

Nur ein Bruchteil der Implementierung ist bisher gesetzlich geregelt und in Bearbeitung.

Kurz gesagt: Die Einführung des Klimageldes erfolgt aus Sicht eines Systemarchitekten bisher erschreckend langwierig. Der Wille, alle technischen Voraussetzungen zu schaffen, um ein Klimageld noch in dieser Legislaturperiode auszuzahlen, lässt sich nur schwerlich erkennen. Dennoch: Eine zeitnahe Umsetzung ist immer noch möglich, wenn man jetzt die fehlende gesetzliche Regelung schafft und die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Rolle als Familienkasse mit der Implementierung des Auszahlungsmechanismus beauftragt.

Die politische Entscheidung für die Infrastruktur der BA muss jetzt getroffen und das Gesetzgebungsverfahren für ein Klimageld-Gesetz begonnen werden. Dann können Klimageld-Auszahlungen schon Mitte 2024 beginnen.


Das Klimageld ist das größte gesellschaftspolitische Signal, starken Klimaschutz sozial gerecht zu organisieren. Die Idee, alle Menschen beim Klimaschutz mitzunehmen, würde endlich mit Leben erfüllt. Die Gesellschaft wird hohe CO2-Preise mit Lenkungswirkung auf nationaler und EU-Ebene nur akzeptieren, wenn die Einnahmen für alle transparent rückerstattet werden und so für einen sozialen Ausgleich sorgen. Dies sollte in der Diskussion über die Verwendung der übrig gebliebenen Mittel im Klima- und Transformationsfonds (KTF) nach dem BVerG-Urteil bedacht werden. Selbst der vereinbarte EU-Emissionshandel ist nicht in Stein gemeißelt, meint auch Klimaökonom Ottmar Edenhofer im DLF-Interview am 19.11.23: „Die Emissionsobergrenze legen nicht die Märkte fest, sondern die Emissionsobergrenze, die absinkt, legt die Politik fest. Und wenn die Politik zu dieser Emissionsobergrenze nicht steht, dann werden die Preise nicht stark genug steigen […].“ Das Vertrauen in sozial gerechten Klimaschutz muss jetzt durch einen Rechtsanspruch auf ein Klimageld geschaffen werden, dessen Höhe mit den kommenden CO2-Preisen anwächst und dessen Auszahlung so schnell wie möglich beginnt.


Tatsache ist: Nur ca. 10% der Umsetzung sind bisher gesetzlich geregelt und in Bearbeitung. Wie zu befürchten war, beschränken sich die Maßnahmen auf eine Datenbankerweiterung zur Speicherung von Kontoverbindungen und den langwierigen Aufbau einiger Schnittstellen. Dies ist aber nur ein Bruchteil der eigentlichen Arbeit!

Die Mammutaufgabe ist und bleibt die verwaltungstechnische Infrastruktur!
Folgende wesentliche Bausteine für einen Auszahlmechanismus für das Klimageld fehlen. Sie sind weder gesetzlich geregelt, noch befinden sie sich im Aufbau.


Hier die aktuelle Stellungnahme des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern ist der aktuelle Status der Umsetzung dargestellt [1]:

Analyse

  1. Speicherung der IBAN: Voraussichtlich (!) ab Dezember 2023 ist man in der Lage, die IBAN zusammen mit der Steuer-ID zu speichern. Mit dem Projektbeginn Mitte 2022 hat die Umsetzung demnach mindestens 18 Monate gedauert. Dieser Zeit- und Kostenaufwand ist, wie auch bei den zwei folgenden Punkten, schwer nachvollziehbar.
  2. Schnittstellen zu Banken und Familienkasse BA: Voraussichtlich (!) ab Dezember 2023 bietet das BZSt Schnittstellen für die Familienkasse BA und Banken an. Völlig offen bleiben die Gegenseiten der Schnittstellen. Bis wann haben die Bankinstitute die nötigen Dienste implementiert? Was ist mit ausländischen Banken? Daten können erst übertragen werden, wenn beide Seiten einer Schnittstelle fertig sind. Dauer der Umsetzung bisher: 18 Monate. Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage, warum man statt einem zentralen Webportal bei der umsetzenden Behörde, dezentral privatwirtschaftliche Bankinstitute damit beauftragt hat. Dies verzögert die Umsetzung und verringert die Transparenz für die Bürger*innen. Ein zentrales, übersichtliches Webportal für alle Direktzahlungen wäre viel zielführender.
  3. Elster-Schnittstelle: Voraussichtlich (!) Mitte 2024 soll die Elster-Schnittstelle fertig sein. Die Umsetzung wird also mindestens 24 Monate dauern.
  4. Kein Auszahlungsmechanismus: Ausdrücklich schreibt das BZSt: „Die unbare Auszahlung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln erfolgt nicht durch das BZSt.“ Es ist dem BZSt sogar einen gelb umrandeten (Warn-)Hinweis wert, zu betonen, dass sie dafür nicht zuständig sind und die Interpretation liegt nahe, auch nicht sein wollen. Bemerkenswert ist, dass diese klare Abgrenzung nach nunmehr 16 Monaten nötig ist. Welche Behörden und welche Vor-Ort-Dienststellen kommen dafür überhaupt in Frage?
  5. Gesetzliche Regelung: Für die konkrete Auszahlung wird zu Recht eine gesetzliche Regelung gefordert. Das BZSt schreibt: „Für die konkrete Ausgestaltung von Direktzahlungen liegt bisher keine gesetzliche Regelung vor. Mit dieser gesetzlichen Regelung wird die jeweils verwaltende Stelle festgelegt werden.“ Damit wird klar dokumentiert, dass die umsetzende Behörde noch nicht festgelegt ist. Warum ist diesbezüglich seit 16 Monaten nichts passiert? Vor allem aus diesem Grund wird an dem verwaltungstechnischen Teil der Klimageld-Auszahlung bisher noch nicht gearbeitet.
  6. Auszahlung ohne Kontoverbindung: Erstmalig wird von offizieller Seite über eine Regelung gesprochen, wie Bürgerinnen und Bürger ohne Kontoverbindung das Klimageld bekommen. Genauer gesagt, dass es hierfür noch einer Regelung bedarf. Das Beispiel Klimabonus in Österreich [2] zeigt, ein zeitnaher Beginn einer Auszahlung kann nur erfolgen, wenn es eine Alternative zur unbaren Auszahlung gibt. Praktische und faktische Gründe ergeben zwingend, dass nicht 100% aller Kontoverbindungen in überschaubaren Zeit eingesammelt werden können. Deswegen beginnt man zu einem festen Zeitpunkt mit den Auszahlungen und bietet für Bürger*innen ohne registrierte Kontoverbindung eine alternative Auszahlung an. Dies ist ein wesentliches Mittel, um das Klimageld schnell einzuführen. Und es ermöglicht Menschen ohne eigenes Konto einen unkomplizierten Zugang zum Klimageld. In Österreich gibt es als Alternative einen Gutschein per Post. In Deutschland sind Barauszahlungen im Jobcenter u.a. für das Bürgergeld eine übliche Alternative. Warum wird die Auszahlung ohne Kontoverbindung erst jetzt thematisiert?

Was muss jetzt passieren: Der 7-Punkte-Plan

  1. Gesetzgebung: Die politische Entscheidung für die Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit in ihrer Rolle als Familienkasse muss jetzt schnell getroffen und der gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Die Alternative zur unbaren Auszahlung muss Bestandteil dieser Regelung sein (z.B. Bar­auszahlungen in BA-Dienststellen).
  2. Monitoring: Die Fertigstellung der Datenhaltung im BZSt und der bisher geplanten Schnittstellen sollte über ein Gremium gemonitort werden (bspw. über monatliche Statusreports).
  3. Umsetzung in der BA beginnen: Parallel beginnt die BA mit der Erweiterung ihrer vorhandenen IT-Infrastruktur der Familienkasse, um das Massengeschäft der Klimageld-Auszahlung schnell bereit zu stellen. Die vorhandenen SAP- und IBM-Systeme werden hierfür erweitert. Auch die bereits vorhandenen Schnittstellen zwischen Familienkasse BA und BZSt werden angepasst.
  4. Kontodaten einsammeln: Ab Anfang 2024 sollte das Einsammeln der IBANs über alle verfügbaren Verfahren beginnen. Die BA wird zudem ein Webportal für die private IBAN-Erfassung bereitstellen und ein Anmelden vor Ort in den 600 BA-Dienststellen ermöglichen. Beide Optionen sollten ab Anfang 2024 verfügbar sein.
  5. Informationsphase: Anfang 2024 werden Informationsschreiben zur Einführung des Klimageldes an alle Bürger*innen versandt. Schon heute liegen dafür alle Meldeadressen im BZSt vor. Eine Medienkampagne zur Klimageldeinführung wird zeitgleich gestartet.
  6. Zeitplanung: Das Klimageld-Gesetz tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die erste Auszahlung erfolgt spätestens zum 30.06.2024. Wie in Österreich erfolgt dies unabhängig vom Erfassungsgrad der Kontoverbindungen. Barauszahlungen werden zeitgleich in den BA-Dienststellen angeboten.
  7. Klimageldbetrag: Die Zahlungen werden einheitlich 130 Euro pro Person und Jahr nicht unterschreiten. Dafür werden im Jahr 2024 mind. 11 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. 

Der Vorteil der Infrastruktur der Familienkasse BA für die verwaltungstechnische Umsetzung des Klimageldes geht weit über die reinen Synergien der Implementierung hinaus. Die soziale Frage stellt sich auch in der Art des Zugangs zu Direktzahlungen. Mehr hierzu und warum die Umsetzung in der Familienkasse zudem sachgerecht und gerade jetzt sinnvoll ist findet man im Anhang und unter Familienkasse zahlt Klimageld aus.


Das Gesetzgebungsverfahren

Verfassungsrechtliche Fragen und gesetzestechnische Umsetzung: Das Ökoinstitut befasst sich in einer aktuellen Studie umfassend mit den Voraussetzungen und der konkreten Ausgestaltung eines Klimageld-Gesetzes. „Fachliche Unterstützung Klimapolitik: Verfassungsrechtliche Grundfragen und sozio-ökonomische Auswirkungen eines „Klimageldes“„, Berlin, 07.09.2023[3]

  1. Verfassungsrechtliche Grundfrage: Das Klimageld ist verfassungskonform realisierbar und wirkt progressiv. Dies geht eindeutig aus der Studie hervor.
  2. Eigenständiges Gesetz: „Wegen der hohen Komplexität empfiehlt sich ein eigenständiges Gesetz, das dann ggf. Bezugnahmen auf das BEHG bzw. den ETS 2 enthalten sollte. Das Gesetz sollte sinnvollerweise im Rahmen eines sogenannten Artikelgesetzes erlassen werden und in weiteren Artikeln Einzeländerungen anderer bestehender Gesetze einschließen.“ (s. S. 49)
  3. Integraler Bestandteil der CO2-Bepreisung:Das Klimageld steht zur CO2-Bepreisung in einer Art dienenden Funktion, die es selbst zum integralen Bestandteil des Klimaschutzinstruments der CO2-Bepreisung macht. Deshalb kann es selbst wie dieses ebenfalls auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG „Recht auf Luftreinhaltung“ gestützt werden.“ (s. S. 21)
  4. Minimaler Verwaltungsaufwand durch Einkommensneutrale Auszahlung: „Deshalb kann die Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse nur sichergestellt werden, indem zunächst ein einkommensunabhängiges Klimageld ausgezahlt wird und dann im Nachhinein eine Verrechnung im Einkommensteuerjahres­ausgleich erfolgt. Damit wird der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum begrenzt, zumal solcherart Verrechnungen im Steuerrecht üblich sind und es keiner gesonderten Rückforderung bedarf.“ (s. S. 13)
  5. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Wenn nicht gänzlich neue Strukturen geschaffen werden sollten, könnte eine Möglichkeit dahin gehen, vorhandene Sozialleistungssysteme für die verwaltungsorganisatorische Abwicklung zu nutzen. Diese erfassen jedoch jeweils nur bestimmte Personengruppen. Einen besonders breiten Adressatenkreis haben die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten Kindergeldkassen (Familienkassen). Möglicherweise ließe sich deren Tätigkeitsfeld auch auf die Gewähr des Klimageldes für breitere Personenkreise ausweiten.“ (s. S. 37)
  6. Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF):Die konzeptionell tragende Verknüpfung mit der CO2-Bepreisung des BEHG sollte, auch im Interesse einer folgerichtigen Rechtsgestaltung, in einer gesetzlichen Regelung seinen Niederschlag finden, nach der die Mittel für das Klimageld direkt dem Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF) entnommen werden. Genutzt werden sollte hierfür derjenige Teil dessen Aufkommens, der sich im Sinne eines Äquivalents aus den privaten Brennstoffverbräuchen oder aus den der berechtigten Teilgruppe zuzuordnenden Einnahmen ergibt. Hierbeigeht es nur um die Größenordnung, nicht um eine exakte Berechnung.“ (s. S. 51)
  7. Ausgleichswirkung und Rechtsanspruch: Seine Ausgleichswirkung verhindert das Entstehen von sozial problematischen Verwerfungen des CO2-Preises und trägt dadurch zur Akzeptanz des Instruments der CO2-Bepreisung bei, wodurch es dem Gesetzgeber wiederum weitergehende Schritte der Emissionsminderung erleichtert.“ (s. S. 36) „Zu betonen ist konzeptionell außerdem, dass das Klimageld seine Funktionen auf ideale Weise nur entfalten kann, wenn die Bürger*innen verlässlich mit der Auszahlung rechnen können, und dies nicht nur einmalig oder für kurze Dauer. Der Eindruck der Verlässlichkeit kann nur erreicht werden durch die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf das Klimageld, sodass die Auszahlung nicht von schwankenden öffentlichen Mitteln abhängt.“ (s. S. 11) „Zu beachten ist, dass auf das Klimageld ein Rechtsanspruch bestehen muss. In der Folge ist die Entnahme der Geldmittel aus dem KTF gegenüber allen anderen Verwendungen aus dem Fonds vorrangig zu gewährleisten.“ (s. S. 51)
  8. Datenschutz: Die für das Instrument gegebenenfalls erforderliche Nutzung von persönlichen Daten der Steuer-ID lässt sich mit dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung vereinbaren (s. S. 51/52).

Fazit

Wir haben jetzt die große Chance das Klimageld über die vorhandene und lang bewährte Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit schnell einzuführen. Bringt man unverzüglich das Klimageld-Gesetz auf den Weg, kann das wichtige Signal an alle Bürger*innen sogar noch vor den nächsten Landtagswahlen im September 2024 gesendet werden. In den aktuellen Umfragen dominieren in Sachsen, Thüringen und Brandenburg leider diejenigen, die Klimaschutz ablehnen und den menschengemachten Klimawandel anzweifeln. Die Angst vor finanziellem Abstieg wird viele in die Arme der „ewig gestrigen“ treiben.

Die bisher vorgelegte Umsetzungsgeschwindigkeit lässt Schlimmstes befürchten und zeigt die Dringlichkeit einer schnellen politischen Entscheidung. Denn würde sich die Auszahlung des Klimageldes in die nächste Legislaturperiode verschieben, könnte das Klimageld vollends scheitern. Damit sind hohe CO2-Preise in Deutschland und der EU gleichwohl zum Scheitern verurteilt. Eine zukünftige deutsche Regierung, die sich auf EU-Ebene gegen hohe CO2-Preise stemmt, wird, so ist zu fürchten, nicht ungehört bleiben. Um es erneut mit Ottmar Edenhofer zu sagen: „[…] wenn die Politik zu dieser Emissionsobergrenze nicht steht, dann werden die Preise nicht stark genug steigen […].“

Vergleich Umsetzungsdauer der Konzepte mit und ohne Synergien der Familienkasse BA

Wir brauchen jetzt ein Klimageld-Gesetz, das die Familienkasse BA mit der Umsetzung beauftragt. Alles andere führt entweder zu einer sehr kostspieligen und langwierigen Lösung oder einem generellen Scheitern der Klimageld-Idee und hoher CO2-Preise mit Lenkungswirkung.

Infrastruktur der BA nutzen versus neue Infrastruktur aufbauen

Viele Klimaschutz-Subventionen, die über den KTF finanziert werden, haben nicht ganz zu unrecht den Ruf eher Wohlhabenden zu Gute zu kommen. Um so mehr muss bei jeder Klimaschutzmaßnahme der Verteilungseffekt genau betrachtet werden. Sowohl im zweiten Teil der Studie des Ökoinstituts [3] als auch in vielen Arbeiten des MCC Berlin [5, 6] und des Kopernikus-Ariadne-Projektes [10] wird der progressive Effekt des Klimageldes gezeigt:

Beispielrechnungen für ein einheitliches Klimageld (20/40/60 Euro) für verschiedene Haushaltstypen

Belastung in Prozent der Konsumausgaben über 5 Einkommens­klassen (PKZ = einheitliches Klimageld)

Einheitliches Klimageld unabhängig vom Einkommen im Jahr 2030 (CO2-Preis von 125 Euro/t), ohne Besteuerung

Relative Kostenbelastung nach Rückverteilung für die Jahre 2030, 2040 und 2050 (drei CO2-Preispfade) aufgeteilt nach Nettoäquivalenz­einkommen.

Absolute und relative Kostenbelastung nach Rückverteilung für die Jahre 2030 (135 €/t),2040 (275 €/t) und 2050 (415 €/t) aufgeteilt nach Nettoäquivalenzeinkommen

Je höher der CO2-Preis, desto mehr werden untere Einkommensschichten entlastet. Alle Diagramme zeigen die progressive Wirkung eines einheitlichen Pro-Kopf-Klimageldes. Zwei Diagramme zeigen, das der Effekt zunimmt, je höher der CO2-Preis ist. Auch langfristig. Alle Subventionen aus dem Klima- und Transformationsfonds sollten sich in ihrer Verteilungswirkung mit dem Klimageld als Referenz messen lassen. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass diese Subventionen mit dem Klimageld im Wettbewerb um die vorhandenen Gelder stehen, ist eine sorgfältige Betrachtung erforderlich. Außerdem gibt es viel klügere Alternativen zu reinen Subventionen. Zum Beispiel die wichtige Weiterentwicklung der Elektromobilität ließe sich elegant und für die Staatskasse kostenlos über ein Bonus-Malus-System fördern [11, 12]. Der E-Auto-Umweltbonus (akt. 4.500 Euro) ließe sich bspw. über eine Verbrenner-Kaufgebühr finanzieren. Aktuell fielen dann beim Kauf eines Diesel- oder Benzinfahrzeugs verhältnismäßige niedrige 1.300 Euro Kaufgebühr im Schnitt an, da diese noch höhere Verkaufszahlen verzeichnen. Eine Gewichtung der Kaufgebühr nach CO2-Ausstoß wäre eine weitere Optimierung. Der Unterschied zwischen der Dienstwagenbesteuerung bei E-Autos und Verbrennern bietet das gleiche Potenzial und eröffnet zudem das weite Feld einer Reform umweltschädlicher Subventionen. Spannende Details hierzu finden sich in einer aktuellen Studie des FÖS für die Bertelsmann Stiftung [7]. Auch der vermeintlich schlechte Ausbau der Ladeinfrastruktur wird durch aktuelle Umfragen unter E-Auto-Fahrer*innen stark relativiert [8]. Für die Elektromobilität werden aktuell bis einschließlich 2027 14 Mrd. Euro im KTF verplant. Die vorgeschlagenen Änderung der Dienstwagenbesteuerung nicht eingerechnet. Wie genau sich die bisherige Finanzierung der Transformation aus dem KTF darstellt, zeigt eine Arbeit des MCC aus dem September 2023 sehr übersichtlich [4].


Das Klimageld übertrifft alle anderen sozialen Kompensationen im Klimaschutz hinsichtlich seines progressiven Verteilungseffekts, sowohl kurz- als auch langfristig.

Go with the Champion! Klimageld-Gesetz JETZT!


Anhang:

Blogbeitrag als PDF:

Präsentation zum Thema „Klimageld-Gesetz JETZT!“ als PDF:

Präsentation zum Thema „Die Bundesagentur für Arbeit bündelt alle Direktzahlungen und bietet niedrigschwelligen Zugang auch für untere Einkommensschichten“ – Warum die Umsetzung in der Familienkasse sachgerecht und gerade jetzt sinnvoll ist.


Quellen:

[1] Bundeszentralamt für Steuern: „Meldung der IBAN zur Auszahlung öffentlicher Mittel„, Bonn.
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html

[2] Österreichisches Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK): „Auch 2023 steht der Klimaschutz in Österreich an erster Stelle. Es gilt: Klimaschädliches CO2 hat einen Preis und klimafreundliches Verhalten zahlt sich aus! Denn der Klimabonus geht heuer in die nächste Runde.“ „Aktuelle Informationen zur Auszahlung, BMK, Wien
https://www.klimabonus.gv.at/

[3] Prof. Dr. Stefan Klinski, Friedhelm Keimeyer, Dr. Johanna Cludius, Dr. Katja Schumacher (2023, 7. Sept.):“Fachliche Unterstützung Klimapolitik: Verfassungsrechtliche Grundfragen und sozio-ökonomische Auswirkungen eines „Klimageldes“„, Ökoinstitut Berlin
https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Klimageld_Verfassungsrechtliche-Grundfragen-sozio-oekonomische-Auswirkungen.pdf

[4] Brigitte Knopf, Niklas Illenseer (2023, Sept.) „Die Finanzierung der Transformation: Klimafonds, Klimageld und Kernhaushalt“,
https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publications/2023_MCC_Die_Finanzierung_der_Transformation.pdf

[5] WirtschaftsWoche (2019): „Das müssen sie zur CO2-Steuer und ihre Folgen wissen“
https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publications/2019_05_03_Wirtschaftswoche_Folgen_einer_CO2-Steuer.pdf

[6] Matthias Kalkuhl, Brigitte Knopf, Ottmar Edenhofer (2021) „CO2-Bepreisung: Mehr Klimaschutz mit mehr Gerechtigkeit“, MCC Berlin
https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publications/2021_MCC_Klimaschutz_mit_mehr_Gerechtigkeit.pdf

[7] Simon Meemken, Florian Peiseler, Matthias Runkel, Florian Zerzawy, Florin Collmer, Annika Patry, Lena Tappeiner, Jan Limbers, Alex Auf der Maur, Andreas Brutsche, Tim Trachsel (2023) „Reform umweltschädlicher Subventionen Auswirkungen auf Klima, Gesellschaft und Wirtschaft, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) Berlin
https://foes.de/publikationen/2023/2023_11_W_Reform_umweltschaedlicher_Subventionen.pdf

[8] UScale GmbH im Auftrag des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (2023, Sept.)„Mehrheit der E-Autofahrerinnen und -fahrer findet: Laden ist besser als Tanken; Zweite BDEW Umfrage: Elektromobilität und Laden aus Nutzersicht, BDEW, Berlin
https://www.bdew.de/media/documents/BDEW-Nutzerumfrage_Elektromobilit%C3%A4t_und_Laden.pdf

[9] Maximilian Kellner, Christina RoolfsKarolina Rütten, Tobias Bergmann, Julian HirschLuke Haywood, Boris Konopka, Matthias Kalkuhl (2022, Juni) „Analyse: Entlastung der Haushalte von der CO2-Bepreisung: Klimageld vs. Absenkung der EEG-Umlage“, MCC Berlin
https://ariadneprojekt.de/publikation/entlastung-der-haushalte-von-der-co2-bepreisung/

[10] Kathrin Kaestner, Alexander Burkhardt, Kasimir Püttbach, Stephan Sommer, Markus Blesl (2023, Nov.) „Privathaushalte und CO2-Preis bei Wärme und Verkehr: Information und Rückverteilung als Hebel zur Entlastung; Langfristige Verteilungswirkungen einer CO2-Bepreisung – ein neuartiger modelltechnischer Ansatz“, Kopernikus-Projekt Ariadne, Potsdam
https://ariadneprojekt.de/news-de/privathaushalte-und-co2-preis-bei-waerme-und-verkehr-information-und-rueckverteilung-als-hebel-zur-entlastung/

[11] Ruth Blanck, Wiebke Zimmer, Öko-Institut (2021, Okt.) „Klimaschutzinstrumente im Verkehr, Umgestaltung der Kfz-Steuer: Bonus-Malus-System“, Herausgeber Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/uba-kurzpapier_bonus-malus-system_kliv.pdf

[12] Dr. Carl-Friedrich Elmer (2019, Sept.) „Wege zu einer klimaverträglicheren Pkw-Flotte. Warum ein Bonus-Malus-System wirkungsvoller und sozial gerechter ist als ein Subventionsfüllhorn“, Agora Verkehrswende, Berlin
https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Blog/20190919_Bonus-Malus/Blog_2019_02_Bonus-Malus_Elmer.pdf

Klimageld Via Familienkasse BA in den Medien:

Die Anstalt – Politsatire mit Max Uthoff und Claus von Wagner(2023, Okt.) „Die AFD und das Klimageld“, ab Minute 16:00, ZDF
https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-10-oktober-2023-100.html

DER SPIEGEL (2023, April) „SPIEGEL: Warum Deutschland es nicht schafft, seinen Bürgern ein Klimageld zu überweisen“
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/klimageld-warum-es-noch-jahre-bis-zur-auszahlung-dauern-koennte-a-4be5583f-fe70-40c0-a3ef-6573492db3d5

Kontakt: boris.konopka@klimablog.org

Twitter: https://twitter.com/Boriskonopka

Familienkasse zahlt Klimageld aus

Arbeiten Familienkasse und BZSt zusammen, wird Mitte 2023 das Klimageld ausgezahlt.

Direkter Auszahlungsweg an alle Bürger:innen: Es wird dringend ein direkter Auszahlungsweg an alle Bürger:innen benötigt, um in Zeiten hoher Energiepreise sowohl gezielt Entlastungen zu schaffen, als auch mit einem Klimageld CO2-Preise sozial auszugleichen. [1]

Familienkasse übernimmt Datenerfassung und Massengeschäft: Die Familienkasse BA stellt ihre ver­waltungs­technischen Verfahren für das Massengeschäft zur Verfügung. Dies beinhaltet sowohl die Dateneingabe über Webportale, Callcenter und den Vor-Ort-Service in allen BA-Dienststellen (rund 600 Lokationen), als auch die Datenausgabe über das vorhandene SAP-Auszahlungsverfahren und für den Schriftverkehr, die Druckstraße der BA. Die Familienkasse ist schon heute in der Lage mehrere Millionen Über­weisungen pro Tag auszuführen.

So sieht die Lösung aus, um allen Bürger:innen schnellstmöglich Direktzahlungen auf ein Konto oder bar auszuzahlen (Details):

Systemübersicht: Die Familienkasse BA übernimmt mit ihren etablierten Systemen die Datenerfassung und das Massengeschäft. Die Steuer-ID Datenbank (IdNr-DB) des BZSt dient als Klimageldregister

BZSt macht zentrale Datenhaltung Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übernimmt die zentrale Datenhaltung aller für die Auszahlung des Klimageldes relevanten Informationen. Hierfür ist die vorhandene Steuer-ID Datenbank (IdNr-DB) um den Auszahlungsmodus (bar/unbar) und die Konto­daten (IBAN/BIC) zu erweitern. Alle benötigten Schnittstellen zu externen Systemen werden eingebaut (Familienkasse, Rentenkasse etc.). Das BZSt löst die regelmäßigen Klimageldzahlungen aus und überträgt den Auszahlungsauftrag samt benötigter Daten an die Programmier­schnittstelle der Familienkasse BA. Der finale Auszahlungsstatus wird dem BZSt zurückgemeldet.

Familienkasse und BZSt arbeiten zusammen In dieser Zusammenarbeit zwischen BZSt und Familienkasse BA können schnell und kostengünstig alle unabdingbaren Anwendungsfälle der Klimageldzahlungen abgedeckt werden. U. a. Barauszahlungen, Auslandskonten, Zuordnung des Klimageldes der Kinder an ein Elternteil, Vermeidung von Klimageld-Missbrauch, Archivierung aller Finanztransaktionen. Die Familienkasse BA übernimmt den verwaltungstechnischen Vorgang inklusive Auszahlung, Schrift­verkehr und Speicherung aller Klimageld-Transaktionen in der elektronischen Akte. Weitere verwaltungstechnische Aufgaben, wie die Erfassung von fehlenden Kontodaten, Änderungsmanagement, Organisation von Barauszahlungen und Beratungen vor Ort oder über Callcenter, übernehmen vorhandene Systeme in der Organisation der Familienkasse BA. Diese müssen ggf. erweitert oder performanter ausgelegt werden. Hierfür benötigt die BA bzw. die Familienkasse BA einen Auftrag, um eine detaillierte Aufwands- und Kostenschätzung abzugeben.

Entscheidung der Bundesregierung ist erforderlich Für die Umsetzung muss jetzt eine Entscheidung der Bundesregierung gefällt werden. Es bedarf eines Gesetzes sowie einer Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit.

Hier die Aufgabenteilung zwischen Familienkasse BA und BZSt im Detail:

Systemübersicht: Aufgabenteilung zwischen Familienkasse BA und BZSt im Detail

Der Prozess stellt das Einsammeln der Zahlungsinformationen aller 83 Millionen Bürger:innen und die Direktzahlung dar:

Prozess: Sammeln aller Zahlungsinformationen und Auszahlungsweg (bar/unbar) über die Familienkasse BA

Sonderbeauftragten für Direktzahlungskanal Um den Bürger:innen zu zeigen, wie wichtig dieser soziale Kompensationsmechanismus ist, schlägt #Brigitte Knopf vom MCC vor, hierfür einen Sonderbeauftragten zu benennen, der die Zusammenarbeit der Ministerien und Ämter koordiniert. [3]
(Details: Kapitel 3.4 2022_MCC_Gaspreise_und_Entlastungsmaßnahmen [2])


Aber: BMF verzögert die Einführung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verfolgt eine langwierige Lösung ohne Synergien mit der Familienkasse BA zu nutzen:

Quellen: BMF: Bundesfinanzminister Christian Lindner im Interview mit der Welt am Sonntag
Bundesregierung: Pressekonferenz Kabinettsklausur 31. August 2022

Christian Linder und die Expert:innen des BMF liefern selbst das stärkste Argument, die Synergien der Familienkasse BA zu nutzen. Aktuell können die IT-Systeme des BZSt nur 100.000 Überweisungen pro Tag tätigen. Die Familienkasse BA dagegen führt über ihr SAP-Auszahlungsverfahren mehr als 17 Millionen Überweisungen pro Monat aus – an nur 10 Tagen im Monat. Also 1,7 Millionen am Tag. Dies ist nur eine organisatorische Aufteilung, denn technisch könnten alle Kindergeld-Über­weisungen an einem Tag erfolgen. Mit geringfügigen technischen Verbesserungen könnte das vorhandene SAP-System auch die 65 Millionen Überweisungen pro Tag schaffen, die für zeitgleiche Direktzahlungen an alle Bürger:innen nötig wären.

Sichtbare Direktzahlungen: Transparent und zeitgleich sollten alle Bürger:innen das Klimageld und andere Direktzahlungen erhalten

Analyse zum Referentenentwurf des BMF zum Jahressteuergesetz 2022

Positiv
Erweiterung der IdNr-Datenbank des BZSt Für die Speicherung der Konto­verbindungen aller in Deutschland gemeldeten Personen in der IdNr-Datenbank des BZSt wird die Rechtsgrundlage geschaffen.

Negativ
Zeit- und Finanzierungsplanung der Umsetzung im BZSt geht bis in das Jahr 2024 Allein für die Erweiterung der IdNr-Datenbank um Kontoinformationen werden 2,5 Jahre und Kosten in Höhe von 26 Mio. € veranschlagt. Erst danach könnte mit der Erfassung aller Empfänger:innen begonnen werden. Die Auszahlung kann erst danach erfolgen (also: 2024/2025). Mögliche Synergien mit der Familienkasse werden nicht betrachtet. Vielleicht plant das BMF ein eigenes Massengeschäft völlig neu zu entwickeln. Das würde die hohen Kosten erklären.
Inländische und ggf. ausländische Bankinstitute sollen Datenerfassung von Klimageldberechtigten übernehmen In Deutschland gibt es ca. 1.700 inländische Banken und Sparkassen. Umsetzungsdauer und Kosten sind völlig unklar. Um Missbrauch über gestohlene Steuer-IDs zu verhindern, wäre eine Datenerfassung über die Banken nicht nötig. Die Validierung neuer Daten könnte jederzeit automatisiert erfolgen.
Ein konkreter Weg für die technische Auszahlung des Klimageldes wird nicht definiert Falls man einen Weg über die Finanzkassen der Länder erwägt, sind dies ca. 600 Finanzkassen. Abstimmung mit Länderregierungen wären zusätzlich erforderlich.
Barzahlungen des Klimageldes sind nicht vorgesehen Barzahlungen für Bürger:innen ohne eigenes Konto könnten Banken nicht organisieren.
Vor-Ort-Service, Callcenter, Änderungsmanagement ist völlig unklar      

Zeit- und Finanzierungsplanung für die Umsetzung aus Sicht des BMF:

Im Referentenentwurf sind Kosten für die Umsetzung in den Jahren 2022 bis 2024 zu sehen.
Siehe Seite -62- Bundesfinanzministerium:2022-09-14-JStG-2022/2-Referentenentwurf [5]

Die vom BMF angestrebte Lösung würde wie folgt aussehen. Banken übernehmen die Datenerfassung und z. B. Finanzkassen der Länder die Auszahlung:

In dieser Systemübersicht werden ungelöste Anforderungen und unnötig aufwendige Elemente dargestellt

Im Vergleich der Konzepte mit und ohne Synergien der Familienkasse BA ergeben sich große Unterschiede für den Zeitplan der Einführung:

Zeitstrahl: Vergleich Umsetzung BMF Lösung vs. Nutzung Synergien der Familienkasse BA

Klimabonus in Österreich Der österreichische Nationalrat hat im Januar 2022 die ökosoziale Steuerreform samt Klimabonus beschlossen. Keine acht Monate später haben im September 2022 die Auszahlungen des Klimabonus begonnen. Das BMF veranschlagt für die Umsetzung in Deutschland mindestens 18 Monate und große Teile der Lösung sind noch nicht mal konkretisiert. Aus der Sicht von IT-Experten:innen lassen sich diese Kosten- und Zeitaufwände nur schwer nachvollziehen. Alles spricht dafür besser die langjährig etablierte Infrastruktur der Familienkasse BA für eine schnelle und kostengünstige Umsetzung zu nutzen.[3][4] Es zeichnet sich bereits ab, dass aktuelle Zahlungswege für die Energiepreispauschale Doppelauszahlungen nicht vermeiden können. Sie noch nicht mal bemerken werden. Der Ruf nach einem zuverlässigen und robusten Direktauszahlungsverfahren wird immer lauter werden und muss zeitnah, spätestens 2023 eingeführt werden. Worauf warten wir?


Expertenmeinungen zur Familienkasse als Direktauszahlungskanal


Familienkasse der BA: Ausgezeichnet für Qualität mit 3 Sternen nach EFQM [6]


Zusammenfassung als PDF:


Quellen:

[1] Maximilian Kellner, Christina Roolfs, Karolina Rütten, Tobias Bergmann, Julian Hirsch, Luke Haywood, Boris Konopka, Matthias Kalkuhl (2022): „Entlastung der Haushalte von der CO2-Bepreisung: Klimageld vs. Absenkung der EEG-Umlage.“ Kopernikus-Projekt Ariadne, Potsdam.
https://ariadneprojekt.de/news/wie-ein-klimageld-einfach-und-spuerbar-bei-den-menschen-ankommen-kann/

[2] Matthias Kalkuhl, Maximilian Amberg, Tobias Bergmann, Brigitte Knopf, Ottmar Edenhofer (2022): „Gaspreisdeckel, Mehrwertsteuersenkung, Energiepauschale – Wie kann die Bevölkerung zielgenau und schnell entlastet werden?“ MCC-Arbeitspapier
https://ariadneprojekt.de/news/wie-ein-klimageld-einfach-und-spuerbar-bei-den-menschen-ankommen-kann/

[3] Brigitte Knopf (2022, 1. Sept), #Klimageld -die unendliche Geschichte. Gestern hat #Lindner behauptet, dass die öff. Verwaltung nur 100.000 Überweisungen am Tag vornehmen könne…[Tweet]
https://twitter.com/BrigitteKnopf/status/1565192556031401990?s=20&t=WC9CEnvphTMfANURNlwiUg

[4] Luke Haywood (2022, 31. August), Warten auf das Klimageld: Geschichte einer Verzögerung mit sozialpolitischen, klimapolitischen und parteipolitischen Konsequenzen...[Tweet]
https://twitter.com/lukehwd/status/1565012629864726531?s=20&t=JoiLjWe3e38jP-HCnVTVqg

[5] Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-09-14-JStG-2022/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[6] Familienkasse der BA: Ausgezeichnet für Qualität mit 3 Sternen nach EFQM 2022
https://www.arbeitsagentur.de/datei/efqm-auszeichnung-der-familienkasse-der-ba-_ba147464.pdf

Kontakt: boris.konopka@klimablog.org

Twitter: https://twitter.com/Boriskonopka

Klimageld in Deutschland

Schnelle, kostengünstige und transparente Auszahlung über die Familienkasse (BA)

Schnell und nachhaltig Die aktuelle energiepolitische Lage erfordert schnelle sozialpolitische Maßnahmen. Darauf sollte die Politik mit einer zeitnahen Ein­führung des Klimageldes reagieren, das gleichzeitig langfristig hohe CO2-Preise sozial abfedert. Ähnlich dem Kindergeld sollen Regel­zahlungen und ggf. Einmalzahlungen schnell angepasst und ausgezahlt werden können.

Kostengünstig und effizient 
Eine kostengünstige und effiziente Lösung sollte unnötige Komplexität vermeiden und möglichst viele Synergien nutzen. Vorhandene IT- und Verwaltungsinfrastrukturen sollten konsequent genutzt werden.

Transparent und zeitgleich
Damit das Klimageld dauerhaft gesell­schaftlich akzeptiert und als Ausgleich für hohe fossile Energiepreise (u.a. CO2-Preis) wahr­genommen wird, muss es leicht nach­voll­ziehbar und völlig transparent sein.
Es muss sichtbar sein: alle bekommen zeit­gleich eine explizite Klimageld-Überweisung.


Hier der konkrete Vorschlag basierend auf der Steuer-ID als Prozessdarstellung:

Prozess: Auszahlung des Klimageldes über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Die Integration der „Klimageldkasse“ in das Familienkassen IT System sieht dann wie folgt aus:

Systemübersicht: Das Klimageld-Register (KG DB) ist in das Familienkassen IT-System KIWI integriert und nutzt vorhandene BA-interne Komponenten und bietet externe Schnittstellen an

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA)

In der Familienkasse der BA sind alle wesentlichen Infrastrukturkomponenten schon vorhanden. Von der Auszahlung bis zum Jobcenter mit dem Personal hinter der Theke.

Wir wählen die Institution aus, in dem die größte Komplexität, der Umgang mit den Kindern, schon abgearbeitet ist.

Es braucht keine neue Behörde, keine neue IT-Infrastruktur, keine komplett neue Software­lösung, wenig bis keine zusätzlichen Mitarbeiter:innen.

„Keep it simple!“ – dann ist eine schnelle Umsetzung möglich – für ein transparentes Klimageld.

Hier die Details:

Quellen:

[1] Tagesspiegel Background, Florence Schulz „Die Krux der CO2-Rückverteilung“
https://background.tagesspiegel.de/energie-klima/die-krux-der-co2-rueckverteilung

[2] ifo Schnelldienst 06/2021 „Wie fair ist die Energiewende? Verteilungswirkungen in der deutschen Energie- und Klimapolitik“
https://www.ifo.de/DocDL/sd-2021-06-energiewende-verteilungswirkungen.pdf

[3] Bundesagentur für Arbeit „Kindergeld und Kinderzuschlag – Deutschland und Länder (Jahreszahlen der Familienkasse der BA) – Jahreszahlen 2020“
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202012/famka/famka-jz/famka-jz-d-0-202012-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[4] Bundesagentur für Arbeit „Das IT-Systemhaus in Zahlen“
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/it-systemhaus/zahlen-daten-fakten

[5] Bundesagentur für Arbeit „Code Kindergeld in der BA!“
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/it-systemhaus/download/1533740149625.pdf

[6] KINDERGELD.ORG „Übersicht aller Familienkassen“
https://www.kindergeld.org/familienkassen/#%C3%BCbersicht-aller-familienkassen

[7] BundesratKOMPAKT „Gesetzesbeschlüsse des Bundestages – Bürger-ID“
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1001-01

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Die Basics zum menschengemachten Klimawandel

Der rasante Klimawandel seit Beginn der Industrialisierung ist menschengemacht. Wer das immer noch nicht verstanden und akzeptiert hat, dem ist nicht mehr zu helfen…

Tja, so einfach ist es leider nicht. Auch wenn die Sachlage klar ist, muss man dabei etwas aufpassen. Denn die digitale Gesellschaft hat leider auch ihre Schattenseiten. Soziale Medien ersetzten mehr und mehr den traditionellen Journalismus, der eine halbwegs ausgewogene Vielfalt und den Anspruch auf Nachprüfbarkeit bietet. Zudem findet man in Facebook und Co so genannte Filterblasen: „Bist Du nicht meiner Meinung, dann fliegst Du raus – teilst Du meine Ansichten, dann bleibst Du mein Freund.“ Plötzlich werden die absurdesten Verschwörungstheorien neue Wahrheiten, unwidersprochen in der eignen Filterblase. Man muss sich nur mal den Spaß machen, in YouTube nach „Flat Earthern“ zu schauen. Da erlebt man sein blaues „flaches“ Wunder.

Aber es gibt sie auch – die gute Seite des Internets. Es gibt eine Menge sehr gut aufbereitete Informationen. Man muss sich nur die Mühe machen, danach zu suchen. Und mit ein wenig abgeklärter Vernunft und der Frage, was denn wirklich plausibel ist, Augen und Ohren aufmachen. Wichtig erscheint mir dabei, die jeweils passende Abstraktionsebene zu finden. Sicher gibt es eine Menge detaillierter akademisch hochwertiger Untersuchungen und Studien zum Klimawandel. Aber nicht jeder hat die Zeit und Muße, sich damit intensiv zu beschäftigen. Dies muss auch nicht sein. Die große Kunst ist es, in der heutigen schnellen Medienwelt, relativ kurz und knapp die Informationen schlüssig, umfassend und allgemein verständlich zu präsentieren.

Zwei wunderbare Beispiele, die mir kürzlich aufgefallen sind, sind zwei Videobeiträge von Karsten Schwanke, dem bekannten TV-Meteorologen aus der ARD. Ich würde mir wirklich wünschen, dass jeder sich diese beiden 6 und 7 Minuten langen Filme anschaut. Damit hat man die Basics für jede Diskussion mit einem Klimaskeptiker parat.

1. Beitrag:

Warum ist sich die Wissenschaft so sicher, dass der Klimawandel menschengemacht ist?

Es gibt doch so viele natürliche Einflüsse auf unser Klima. Und außerdem verläuft die Kurve der CO2-Emmissionen des Menschen nicht genau parallel zur Erderwärmung. Wie kann das sein?


2. Beitrag:

Wie funktioniert das mit dem CO2 und der Erderwärmung eigentlich?

Um die Atmosphärenphysik zu verstehen, muss man bestimmt Physik studiert haben…
Dem ist nicht so. Hier die Erklärung von Karsten Schwanke auch für Nichtphysiker:


Wer dann immer noch zu hören bekommt, dass der Treibhauseffekt des CO2 gar nicht so groß sein kann, wenn es doch nur 400 ppm – sprich 400 Moleküle pro 1 Millionen in der Atmosphäre sind, der kann gerne auf den Klimaforscher Stefan Rahmstorf verweisen [3]. Er sagt: „In jedem Liter eingeatmeter Luft stecken 3.432.000.000.000.000.000 CO2-Moleküle fossiler Brennstoffe. Gesundheitsschädlich ist das zwar nicht – aber man muss es wissen, um den Klimawandel zu verstehen.“ Also 3,4 Trillionen Moleküle fossiles CO2 in einem Liter Luft!


Quellen:

[1] ARD-Mediathek – Wetter vor acht. Das Erste: Hintergrund: Fakten zur globalen Erwärmung – 17.10.2019
https://www.ardmediathek.de/video/wetter-vor-acht/fakten-zur-globalen-erwaermung/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL2RhcyB3ZXR0ZXIgaW0gZXJzdGVuL2EzZGNlMzRlLTE4YTgtNDFlOC1hNWI2LTk4Y2RkZjAyZTNlNg

[2] ARD-Mediathek – Wetter vor acht. Das Erste: Eine der wichtigsten Fragen zum Klimawandel lautet: Wie funktioniert der Treibhauseffekt? Karsten Schwanke erklärt die Wirkung des CO2-Moleküls und die Ursachen für den „zusätzlichen Treibhauseffekt“ – 16.12.2019
https://www.ardmediathek.de/video/wetter-vor-acht/wie-funktioniert-der-treibhauseffekt/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL2RhcyB3ZXR0ZXIgaW0gZXJzdGVuLzQ2Njg3ZjA3LTk5MTYtNGQ1OS1hMDAwLWZlZmI4MWNiMjdhMQ

[3] Der Spiegel: Crashkurs in Strahlungsbilanz und Treibhausgas-Heizung „Woher die gewaltige Energie des Klimawandels stammt“ von Stefan Rahmstorf – 25.01.2020
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/klimawandel-woher-die-gewaltige-energie-der-erderhitzung-stammt-a-692ebf01-faf1-4ffe-828a-16493d24715b

Tempolimit: Weltweiter Effekt durch „Downsizing“

Eine der schnellsten und billigsten Maßnahmen zum Klimaschutz in Deutschland ist ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Seit Jahren stößt diese Idee im Autoland Deutschland auf heftigen Widerspruch. Ein Lieblingsargument der Gegner ist die angeblich geringe Auswirkung auf die CO2-Emissionen.

Experten beziffern die jährlichen CO2-Einsparungen in Deutschland für ein Tempolimit 120 km/h auf 2-3,5 Millionen Tonnen CO2 und für ein Tempolimit 130 km/h auf 1-2 Millionen Tonnen CO2 [2],[3],[4]. Wenn man bedenkt, dass ein einziges deutsches Kohlekraftwerk zwischen 5 und 30 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ausstößt, klingt es tatsächlich nach recht wenig. Übrigens blasen alle deutschen Kohlekraftwerke zusammen rund 300 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr in die Luft.

Im Fokus der politischen und öffentlichen Debatte zum Tempolimit stehen neben dem Klimaeffekt die Unfallstatistik, der Verkehrsfluss, stressfreies Fahren und nicht zuletzt die Einführung des autonomen Fahrens. Auch dies sollte natürlich alles berücksichtigt werden. 

Aber: Es gibt einen indirekten Effekt eines deutschen Tempolimits, der komischer Weise in der Öffentlichkeit gar keine Aufmerksamkeit bekommt und über den selbst in Google recht wenig zu finden ist:  „Der Downsizing-Effekt“.

Alle großen weltweiten Automobilhersteller müssen ihre gesamte Modellpalette „Bundesautobahn-tauglich“ bauen. Kein großer Fahrzeughersteller kann es sich leisten, auf der deutschen Autobahn zu versagen. Ob wir wollen oder nicht, setzt Deutschland hier die internationalen Standards. Jeder Honda Civic, jeder Ford Focus, jeder VW Golf wird für diese hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. Das Fahrwerk, das Getriebe, die Motorisierung, die Bremsscheiben, breite statt schmaler effizienter Reifen, die Geräuschdämmung etc. sind für Geschwindigkeiten um die 200 km/h ausgelegt. Auch wenn diese Autos größtenteils in Länder mit Tempolimit exportiert werden, schleppen alle diesen „schwergewichtigen“ ökologischen Rucksack mit sich rum.

Ein höheres Gewicht erfordert nämlich wiederum eine größere Motorisierung und so weiter und so fort… Ganze Modellplattformen könnten viel effizienter, vor allem leichtgewichtiger konstruiert werden, wenn der weltweite Einsatzbereich unterhalb von 120-130 km/h bliebe. Dieses Downsizing der weltweit produzierten Fahrzeuge würde nach Berechnungen des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie [1] die CO2 Emissionen weltweit um 20-30 Prozent senken. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von bis zu 400 Millionen Tonnen CO2.

Damit liegt die CO2 Einsparung, die ein deutsches Tempolimit mittel- bis langfristig bewirken würde, nicht bei den jährlichen 1-3 Millionen Tonnen, sondern bei jährlich 400 Millionen Tonnen – also dem 1,3-fachen der Emissionen aller Kohlekraftwerke Deutschlands. Also entspricht es mehr als dem kompletten Kohleausstieg Deutschlands. Wow!

All das Gesagte trifft natürlich genauso auf Elektroautos zu. Warum gibt es einen Tesla Model 3, als ein Auto der Kompaktklasse, mit einer Höchstgeschwindigkeit je nach Variante von 225 km/h bis 261 km/h? Solange der weltweite Strombedarf noch zu großen Teilen aus fossilen Kraftwerken kommt, würde auch dort das Downsizing die CO2-Emissionen merklich mindern.


Quellen:

[1] Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie – Karl Otto Schallaböck et al.  „Klimaschutz und PKW-Verkehr“ – April 2007
https://wupperinst.org/uploads/tx_wupperinst/Klimaschutz_PKW-Verkehr.pdf

[2] Agora Verkehrswende: „Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030“ S.27-S.29 – August 2018
https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2017/Klimaschutzszenarien/Agora_Verkehswende_Klimaschutz_im_Verkehr_Massnahmen_zur_Erreichung_des_Sektorziels_2030.pdf

[3] Umweltbundesamt (UBA): „Tempolimit“ – 27.06.2012
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrsplanung/tempolimit

[4] Umweltbundesamt (UBA): „Umweltauswirkungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen“ – 1999
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3136.pdf

Robert, nenn es Klimabonus!

Es hilft ja nichts. Quer mit dem Rad durch die Stadt – mich in eine Wahlkampfveranstaltung der Grünen zur Europawahl gedrängt und danach brav hinten angestellt, um Robert Habeck die eine Frage zu stellen:

Warum nennt ihr es nicht Klimabonus?

Klimabonus – es gibt die Idee schon recht lange. CO2 bekommt einen Preis, idealer Weise mit Hilfe einer CO2-Steuer und diese Einnahmen werden pro Kopf allen Bundesbürgern zurückgegeben. Betroffen sind alle fossilen Energieträger: Strom aus Kohle und Gas, Heizen mit Gas und Öl, Mobilität basierend auf fossilen Verbrennungsmotoren. Spannend wird das ganze, wenn man ausrechnet, wer hierbei die Gewinner und wer die Verlierer sind. Gewinnen werden nämlich Familien mit kleinen Einkommen. Nicht nur weil sie durch die pro Kopf Auszahlung ein Vielfaches des Klimabonus erhalten, sondern auch weil sie einen relativ niedrigen CO2 Fußabdruck haben. Sie können sich keine luxuriöse, große Wohnung leisten, keinen SUV mit viel PS fahren, keine teuren Kreuzfahrten oder viele Fernreisen machen. Bei alleinstehenden Großverdienern sieht die Sache da schon anders aus.

Genau ausgerechnet hat es das Mercator Institute for Global Commons and Climate Change (MCC). Leiter des MCC ist Ottmar Edenhofer, der Direktor des Potsdam Institut für Klimafolgeforschung (PIK). Ein paar Beispiele auf ein Jahr gerechnet:

Das recht überraschende Ergebnis ist, dass sozial schwache Familien je mehr profitieren würden, je höher der Preis für eine Tonne CO2 wäre. Klingt verrückt, aber ist mathematisch korrekt. Kurz gesagt, ist der Klimabonus ein Bonus für sozial Schwache und für die, die sich besonders umweltfreundlich verhalten. Und gleichzeitig eine Reichensteuer. Er ist also eben nicht unsozial.

Das sieht leider in der Öffentlichkeit und in den Medien genau anders herum aus. Die Grünen, als Verfechter dieser Idee, werden selbst von der SPD als unsozial ob ihrer hohen CO2 – Preisforderung gescholten.

Das läuft einfach schlecht. Die, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, lesen die Überschrift „Grüne wollen hohen CO2 Preis“ und wenden sich sofort ab und fürchten mal wieder vom Staat abgezockt zu werden. Nach dem Motto, alle Annehmlichkeiten des Lebens können sich dann nur noch die Reichen leisten.

In die gleiche Kerbe stoßen natürlich auch Parteien wie die FDP, die eigentlich nicht im Verdacht steht, sich für sozial Schwache einzusetzen und befeuern das unsoziale Mantra dieser Idee…

Meine eindringliche Bitte an die Grünen: Nennt es Klimabonus. So tickt nun mal der Mensch. Hört er das Wort Bonus ist er ganz Ohr. Bei dem Wort Steuer legt er die Ohren an und wählt eine andere Partei.

Und wenn das alles noch nicht schlimm genug wäre, setzt die GroKo der ganzen Sache noch die Krone auf. Denn ihr Klimapaket hat nicht nur einen geringen CO2 Preis ohne echte Lenkungswirkung, sondern auch keine pro Kopf Rückzahlung. Und erfüllt damit viel eher den Tatbestand unsozial zu sein. Merkt aber keiner und sagt auch keiner.

Und ja, es gibt bestimmt denjenigen, der wenig verdient, auf dem Land wohnt und sich nur eine schlecht gedämmte Wohnung leisten kann. Auch dafür gibt es Lösungen. Zum Beispiel schlägt das PIK eine Härtefallregelung vor. (Siehe Kapitel 8 in [2]) Zudem fällt mir dazu ein, dass die immer größere Schere zwischen Arm und Reich bestimmt nicht durch eine übertriebene Klimapolitik der letzten 30 Jahre verursacht wurde. Einer besseren Sozialpolitik bedarf es völlig unabhängig einer guten Klimapolitik.

Ach so. Was hat eigentlich Robert Habeck, der Bundesvorsitzende der Grünen, auf meine Frage geantwortet? Nun, man sei ja inzwischen von der Bezeichnung CO2-Steuer zu CO2-Preis übergegangen. Über meinen Vorschlag möchte er aber noch mal nachdenken. Ich fürchte die beschriebene öffentliche Reaktion und die letzten Wählerumfragen zeigen, dass auch das Wort CO2-Preis ein falsches Signal setzt. Das Konzept „Klimabonus“ ist eben sozial- und umweltgerecht und mit dem richtigen Schlagwort wird es sich den Wählern besser vermitteln lassen.


Quellen:

[1] Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) Artikel „CO2-Bepreisung zum Klimaschutz ist sozial gerecht machbar“ – 13.05.2019
https://www.pik-potsdam.de/aktuelles/nachrichten/co2-bepreisung-zum-klimaschutz-ist-sozial-gerecht-machbar

[2] MCC-PIK-Expertise für den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung „Optionen für eine CO2-Preisreform“ – 13.07.2019
https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/B2.3_Publications/Working%20Paper/2019_MCC_Optionen_f%C3%BCr_eine_CO2-Preisreform_final.pdf


WebLinks zum Thema:

TU Berlin – Climate Lecture 2019 „Zwischen Klimademos und Klimakabinett – wie die CO2-Bepreisung gelingen kann“ Vortrag Ottmar Edenhofer und Podiumsdiskussion u.a. mit Luisa Neubauer und Jakob v. Weizsäcker– 19.09.2019
https://youtu.be/Cp6uqmxmRHI