Klimageld: Wie der geplante Auszahlmechanismus die Schwächsten ausgrenzt

Finanzministerium stellt jetzt einen Basismechanismus zur Verfügung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) entwickelt derzeit einen Basismechanismus für die Auszahlung des Klimageldes. Auf Grundlage der am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte wird zunächst eine Minimallösung umgesetzt.[1] Dieser Direktauszahlungsmechanismus (DAM) soll bereits im März 2025 bereitstehen und damit noch vor der Bildung der neuen Bundesregierung abgeschlossen sein.

Bundeszentralamt für Steuern ist Direktauszahlungsbehörde

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übernimmt die Rolle der Direktauszahlungsbehörde und ist damit für die technische Abwicklung der geplanten Direktzahlungen zuständig. Der Mechanismus ist vorerst ausschließlich für einmalige Pro-Kopf-Zahlungen vorgesehen und soll insbesondere in Notlagen, wie nach der Ahrtal-Flutkatastrophe oder während Energiekrisen, schnelle finanzielle Hilfen ermöglichen.

Perspektivisch kann dieser Mechanismus jedoch auch für die Auszahlung des Klimageldes genutzt werden. Ob und wann eine solche Verknüpfung erfolgt, hängt von zusätzlichen gesetzlichen Regelungen ab, die die konkrete Umsetzung und Anspruchsberechtigung festlegen müssen.

Bundeskasse zahlt aus

Die Bundeskasse übernimmt die technische Abwicklung der Auszahlungen und ist für die Durchführung der Überweisungen verantwortlich. Sie kann bis zu 5 Millionen Überweisungen pro Tag verarbeiten.

„Der Auszahlmechanismus hat jedoch – etwas zynisch formuliert – bereits eine soziale Staffelung eingebaut: Die Schwächsten werden ausgegrenzt“

Die schnelle Umsetzung ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, steht jedoch in klarem Widerspruch zu einem niedrigschwelligen Ansatz. Insbesondere jene, die dringend auf sozialen Ausgleich angewiesen sind, werden durch die geplante Umsetzung ausgeschlossen und benachteiligt. Wer ein Klimageld zur sozial gerechten Gestaltung der Energiewende anstrebt, sollte daher genau hinschauen – denn die folgenden Kritikpunkte führen zum gegenteiligen Effekt.

KI-generierte Darstellung

Hohe Hürden durch antragsbasiertes, rein digitales Verfahren

Bis auf die Kontoverbindungen für Kinder aus der Familienkasse müssen alle anderen Kontoverbindungen antragsbasiert und digital dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Da es noch nicht mal Schnittstellen zur Rentenversicherung gibt, sind auch Rentnerinnen und Rentner gezwungen, alle Anträge selbst zu stellen. Das führt in der Summe zu rund 70 Millionen Anträgen und damit zu einer enormen bürokratischen Belastung. Hinzu kommt, dass Kindergeld- und Klimageld-Konten für Kinder nicht getrennt benannt werden können.

Komplexe und unübersichtliche digitale Verfahren

Vorgesehen sind umständliche Verfahren über ELSTER-Zertifikate oder den elektronischen Personalausweis, die für viele Nutzer eine hohe Hürde darstellen.[2] Der Fortschritt bei der zusätzlichen dezentralen Meldemöglichkeit über Banken ist unklar. Zudem vertreten wir die Ansicht, dass der Staat autonom und unabhängig von der Privatwirtschaft seine Aufgaben erfüllen sollte. Welche Banken beteiligen sich an dem Verfahren und wie verhält es sich mit Menschen die in Deutschland leben, aber ein ausländische Bankkonto besitzen?

Fehlende Vor-Ort-Betreuung und Callcenter-Probleme

Eine Vor-Ort-Betreuung ist nicht vorgesehen. Für telefonische Anfragen soll das Callcenter der Zollämter genutzt werden, das bisher für die KFZ-Steuer zuständig ist. Sozialleistungen sind jedoch weder quantitativ noch qualitativ mit der KFZ-Steuer vergleichbar. Angesichts der großen Zahl an Anträgen ist der Verzicht auf Vor-Ort-Betreuung und nicht-digitale Verfahren ein schwerwiegendes Versäumnis.

Dezentrale Verwaltung statt einheitlichem Bürgerservice

Die derzeitig geplante dezentrale Verwaltung in unterschiedlichen Verwaltungseinheiten (BZSt, Familienkasse, Zollämter, Banken), erschwert den Zugang für Bürgerinnen und Bürger und führt zu fehlender Transparenz über staatliche Leistungen. Um dies zu beheben, wäre ein zentraler Bürgerservice mit sowohl digitaler als auch persönlicher Beratung notwendig.

Menschen ohne eigenes Konto werden ausgeschlossen

Alternativen zur kontobasierten Auszahlung gibt es nicht. Menschen ohne Konto müssten über einen Notar oder Steuerberater einen Stellvertreter benennen. In der Lebensrealität solcher Menschen halten wir dies für abwegig.

Kinderbezogene Anwendungsfälle

Man belässt die Verwaltung der IBANs für Kinder weiterhin bei der Familienkasse, was an sich die richtige Entscheidung ist – doch warum nicht auch gleich die gesamte Antragsbearbeitung für das Klimageld und ähnliche Direktzahlungen dort ansiedeln?

„Trotz des eingeschlagenen Weges kann ein niedrigschwelliger Zugang durch behördenübergreifendes Handeln dennoch realisiert werden.“

Der derzeitige Ansatz schafft unnötige Hürden und vernachlässigt die Bedürfnisse derjenigen, die am stärksten auf einen sozialen Ausgleich angewiesen sind. Sehr schnell sollte das aktuelle Basiskonzept zu einer zentralen, transparenten und bürgerfreundlichen Lösung erweitert werden, die sowohl digitalen als auch analogen Zugang gleichermaßen gewährleistet und persönliche Betreuung sicherstellt.

Kooperieren BZSt und BA erfolgt die Persönliche Beratung in den 600 Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. Dank eines einheitlichen IT-Systems könnten alle Sozialleistungen effizient verwaltet werden – und alles mit nur einem einzigen Behördengang.
(KI-generierte Darstellung)

Fokussierung auf das BZSt verhindert ein ganzheitliches Konzept

Eine Zusammenarbeit mit der Familienkasse wurde bisher nicht in Betracht gezogen, weil das Klimageld angeblich nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Diese Begründung überzeugt jedoch nicht, da die Bundesagentur für Arbeit (BA) weit mehr ist als nur die Familienkasse: Sie verfügt über eine umfassende Verwaltungsstruktur und langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Sozialleistungen – die Verwaltung des Klimageldes würde also durchaus in ihr Aufgabenspektrum passen.

Der Einsatz der Zollämter als telefonischer Bürgerservice zeigt, dass die etablierten Kompetenzen der Familienkasse bzw. der BA konzeptionell nicht eingebunden wurden. Dabei hätte bereits vor zwei Jahren eine bürgerfreundliche Lösung entstehen können. Denkt man einen Schritt weiter in Richtung eines ganzheitlichen Bürgerservices, zeigt sich schnell, dass ein Vor-Ort-Service nur mit den rund 600 Dienststellen der BA realisierbar wäre.

Niedrigschwelliges Antragswesen und Bürgerkontakt

Die Familienkasse der BA ist die einzige staatliche Institution, die über das erforderliche Fachwissen, den ausgebauten Verwaltungsapparat und mehr als 600 Dienststellen verfügt, um ein zentrales und unkompliziert zugängliches Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Mit ihrer umfassenden Erfahrung im Bereich Sozialleistungen und den vorhandenen Callcentern könnte sie die erwartete Flut an Anmeldungen effizient bearbeiten.

Die notwendigen Schnittstellen zur aktuellen Lösung beim BZSt ließen sich technisch problemlos realisieren. Die Weiterentwicklung des bestehenden Familienservices hin zu einem umfassenden Bürgerservice würde zudem zahlreiche positive Perspektiven eröffnen.

Verbesserung von Schnittstellen

Um den meisten Rentnerinnen und Rentnern das Anmeldeverfahren zu ersparen, sollte die Rentenversicherung zeitnah über ein pragmatisches (heuristisches) Verfahren Kontodaten an das BZSt übermitteln. Dabei ermöglichen Meldeadresse und Geburtsdatum eine sehr hohe Trefferquote. Die anschließende Verifizierung der IBANs kann über die Banken erfolgen, da diese zu jedem Konto die Steuer-ID vorhalten müssen – so werden falsche Zuordnungen vermieden. Zudem sollten Rentenversicherungen künftig verpflichtet werden, die Steuer-ID zu speichern.

Barzahlungen ermöglichen

Kooperieren BZSt und die Bundesagentur für Arbeit kann die bestehende Infrastruktur der BA für Barzahlungen genutzt werden – eine gängige Praxis bei anderen Sozialleistungen.

Verbesserung der digitalen Zugänge und Benutzerfreundlichkeit

Um eine intuitive Nutzung zu ermöglichen, muss die Verständlichkeit des BOP-Portals deutlich erhöht werden. Dazu gehört vor allem eine klare, verständliche Gestaltung und Erklärung der Abläufe. Ebenso sollte die Bedienung der Bund-ID und des elektronischen Personalausweises vereinfacht und umfassend erläutert werden, um digitale Hürden für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren.

Leistungen zukünftig in zentralem Bürgerservice bündeln

Ein moderner, bürgernaher und transparenter Bürgerservice lässt sich nur durch eine konsequente Zusammenführung bereits vorhandener digitaler Strukturen realisieren. Dabei gilt es, Synergien innerhalb der bestehenden Infrastruktur zu erschließen und weiterzuentwickeln. Auf diese Weise kann ein zentraler Bürgerservice entstehen, der Bürgeranliegen effizient bearbeitet und gleichzeitig die Vorteile einer durchgängigen Digitalisierung nutzt.

Systemübersicht: Konsequente Digitalisierung: BZSt und BA kooperieren für eine effiziente und bürgernahe Lösung

Das BZSt bleibt dabei federführend, während eine moderne, digitale Anbindung an die bestehende Verwaltungsstruktur der Bundesagentur für Arbeit über leistungsfähige technische Schnittstellen sichergestellt wird. Dieser Ansatz ermöglicht nicht nur eine flexible Weiterentwicklung, sondern sorgt auch für eine höhere Benutzerfreundlichkeit, beschleunigte Abläufe und einen verbesserten Service, der den Anforderungen einer digitalen Verwaltung gerecht wird.

Schaut man sich die heutige Startseite der Bundesagentur für Arbeit an, so zeigt sich, wie nahtlos der Bereich Klima und Energie integriert werden könnte. Es entsteht ein zentrales Bürgerportal, das sämtliche Sozialleistungen bündelt – von Arbeitslosigkeit, Ausbildung und Familienleistungen über Angebote für Menschen mit Behinderung bis hin zu Unterstützung im Klimaschutz und bei Energiekosten.

Gezeigte Startseite der Bundesagentur für Arbeit [3] erweitert um die Vision eines zentralen Portals, in dem Bürgerinnen und Bürger alle Sozialleistungen gebündelt vorfinden. Auch Klimageld, Energiegeld o.ä. (eigene Darstellung).

Sozialer Klimaschutz sollte nicht am Auszahlungsmechanismus scheitern

Der Direktzahlungsmechanismus spielt eine zentrale Rolle, um alle Bürgerinnen und Bürger – insbesondere die sozial Schwächsten – unmittelbar zu erreichen. Gerade im Kontext des Klimageldes ist es entscheidend, digitale Hürden abzubauen und gleichzeitig persönliche Hilfestellungen sicherzustellen. Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden, wenn es eine kompetente Institution mit hohem Reifegrad gibt, die über viele Jahre hinweg ihre Leistungsfähigkeit bewiesen hat. Arbeiten das BZSt und die BA gemeinsam an einer modernen IT-Lösung, erhalten wir eine bürgernahe Verwaltung der Direktzahlungen und ein Klimageld, das jeden erreicht.

Bleibt es dagegen bei einer rein digitalen Lösung ohne Bürgerkontakt, droht dem Staat ein massiver Image-Schaden, wenn Millionen Rentnerinnen und Rentner an digitalen Hürden scheitern und vielen Menschen in prekären Situationen der Zugang verwehrt bleibt.

Eigentlich soll das Klimageld Vertrauen in den staatlichen Klimaschutz stärken – am Ende würde jedoch genau das Gegenteil bewirkt.


Anhang:

Blogbeitrag als PDF zusammengefasst. (Inklusive Übersicht über wichtige Anwendungsfälle bei der Verwaltung von Direktauszahlungen):


Quellen:

[1] Bundesministerium der Finanzen (18. Dezember 2024): „Bundesregierung bringt Eckpunkte für einen Direktauszahlungsmechanismus auf den Weg„, Berlin.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/12/2024-12-18-direktauszahlungsmechanismus.html

[2] Bundeszentralamt für Steuern: „Meldung der IBAN zur Auszahlung öffentlicher Mittel„, Bonn.
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html

[3] Bundesagentur für Arbeit: „Startseite > Privatpersonen – Unsere Angebote für Bürgerinnen und Bürger“, Nürnberg.
https://www.arbeitsagentur.de/

[4] klimablog.org (26. Juli 2024): „Klimageld: Konsequente Digitalisierung – Zeit- und kosteneffizient vorhandene Strukturen nutzen„, Frankfurt.
https://klimablog.org/2024/07/26/klimageld-konsequente-digitalisierung/

[5] klimablog.org (21. November 2023): „Klimageld-Gesetz JETZT! – Nur ein Bruchteil der Implementierung ist bisher gesetzlich geregelt und in Bearbeitung.„, Frankfurt.
https://klimablog.org/2023/11/21/klimageld-gesetz-jetzt/

[6] klimablog.org (19. September 2022): „Familienkasse zahlt Klimageld au – Arbeiten Familienkasse und BZSt zusammen, wird Mitte 2023 das Klimageld ausgezahlt.“, Frankfurt.
https://klimablog.org/2022/09/19/familienkasse-zahlt-klimageld-aus/


Kontakt: boris.konopka@klimablog.org

Twitter: https://twitter.com/Boriskonopka

Hinterlasse einen Kommentar