Klimageld: Konsequente Digitalisierung

Zeit- und kosteneffizient vorhandene Strukturen nutzen

Das Kindergeld und das Pro-Kopf-Klimageld unterliegen den gleichen Regelungen und lassen sich mit derselben Infrastruktur auszahlen und verwalten. Die Neuerungen zur Kinder­grundsicherung stehen dem nicht im Wege.

Systemübersicht: Einkommensunabhängige Zahlungen können gemeinsam verwaltet werden.Die Herausforderung der neuen Kindergrundsicherung steckt im Kindergrundsicherungs-Check. Hier finden Einkommensprüfungen statt und verschiedene Institutionen müssen zusammenarbeiten.

Zollämter sind die falsche Antwort auf die Herausforderungen der Klimageldzahlung. Erst jetzt werden Stimmen im Bundesfinanz­ministerium (BMF) laut, die in der praktischen Umsetzung einen hohen Verwaltungsaufwand erkennen. Laut einem Bericht in der Wirtschafts­­Woche (Siehe Kasten unten [1]) strebt das federführende BMF nun eine Kooperation zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Zollämtern an, um die Aus­zahlung des Klimageldes zu organisieren. Diese Wahl ist jedoch höchst problematisch, da beide Behörden weder über die Infrastruktur noch über die Kompetenzen für die Auskehrung von Sozialleistungen verfügen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) dagegen verfügt über robuste IT-Systeme und geschultes Personal, das längst Fälle wie Kontowechsel, Sorgerechtsänderungen, Umzug ins Ausland und vieles mehr erfolgreich managt. Gerade die Klimageldzahlung an alle Kinder birgt hier eine besondere Komplexität. Bei ausbleibenden Zahlungen könnten Betroffene zudem gericht­liche Schritte ein­leiten, was Behörden zur lückenlosen Nachweis­führung zwingt. Dafür braucht es ein eigenes IT-System. Die sogenannte elektronische Akte ist seit Jahren in der Familien­kasse etabliert. Mit dem Übergang von der Familienkasse zum neuen Familienservice könnten gerade jetzt viele Synergien genutzt werden. Die Erweiterung der Systeme für die Kindergrundsicherung bietet die ideale Möglichkeit, diese Synergien zu realisieren. Die Einrichtung paralleler Strukturen beim BZSt und in der Zoll­verwaltung wäre dagegen eine erhebliche Verschwendung von Zeit und Geld. Fakt ist, dass nach mittlerweile zwei Jahren nur ein kleiner Teil der Implementierung eines Auszahlungswegs für das Klimageld umgesetzt wurde – konkret lediglich die Speicherung von Kontodaten.[2] Es existiert weder eine notwendige gesetzliche Regelung für die konkrete Ausgestaltung der Direktzahlungen, noch liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Nachzulesen auf der Webseite des BZSt. [3]

Quelle: https://www.wiwo.de/29751860.html

Zusammenarbeit BZSt und Familienservice Es ist sinnvoller, das BZSt rein für die Daten­haltung und den Familienservice der BA für das Massengeschäft und die Verwaltung ein­­­zusetzen. Die BA betreibt 600 Dienststellen: Familienkassen und Jobcenter. Bei einem gemeinsamen IT-System können beide im Klimageld beraten und die Aufgaben sinnvoll untereinander aufteilen. Die derzeitige politische Diskussion um die Kindergrundsicherung darf nicht davon ablenken, dass der Familienservice die zusätzlichen Aufgaben bewältigen kann. Kindergeld- und Klimageld­zahlungen sind technisch kaum zu unterscheiden und unterliegen den gleichen Regeln. Beide erfordern keine komplizierten Anträge oder Einkommens­prüfungen. Beide können unabhängig vom Kindergrundsicherungs-Check erfolgen. Nur dort liegt die aktuelle Herausforderung der Kinder­grund­sicherung. Deshalb ist eine effiziente Integration des Klimageldes in die bestehende IT-Infrastruktur der Kindergeldzahlungen machbar und sinnvoll.[4]

Jetzt werden entscheidende Weichen gestellt
Die aktuelle Phase der Entscheidungsfindung erfordert eine kluge Wahl, um mit so wenig Bürokratie wie möglich eine schnelle Realisierung hinzubekommen. In diesem Sinne sind alle beteiligten Ministerien vor allem das BMF und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgerufen an einem Strang zu ziehen. Für die Umsetzung ist jetzt eine Entscheidung der Bundesregierung erforderlich: Es muss ein Gesetz für Direktzahlungen verabschiedet und eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit getroffen werden.

Das Klimageld ist das größte gesellschaftspolitische Signal, starken Klimaschutz sozial gerecht zu organisieren. Die Idee, alle Menschen beim Klimaschutz mitzunehmen, würde endlich mit Leben erfüllt. Die Gesellschaft wird hohe CO2-Preise mit Lenkungswirkung auf nationaler und EU-Ebene nur akzeptieren, wenn die Einnahmen für alle transparent rückerstattet werden und so für einen sozialen Ausgleich sorgen.


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Quellen:

[1] Wirtschaftswoche (12. April 2024): „Bundesfinanzministerium kann 2025 das Klimageld auszahlen„, Berlin.
https://www.wiwo.de/29751860.html

[2] klimablog.org (21. November 2023): „Klimageld-Gesetz JETZT! – Nur ein Bruchteil der Implementierung ist bisher gesetzlich geregelt und in Bearbeitung.„, Frankfurt.
https://klimablog.org/2023/11/21/klimageld-gesetz-jetzt/

[3] Bundeszentralamt für Steuern: „Meldung der IBAN zur Auszahlung öffentlicher Mittel„, Bonn.
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html

[4] klimablog.org (19. September 2022): „Familienkasse zahlt Klimageld aus – Arbeiten Familienkasse und BZSt zusammen, wird Mitte 2023 das Klimageld ausgezahlt.“, Frankfurt.
https://klimablog.org/2022/09/19/familienkasse-zahlt-klimageld-aus/


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