Nur ein Bruchteil der Implementierung ist bisher gesetzlich geregelt und in Bearbeitung.
Kurz gesagt: Die Einführung des Klimageldes erfolgt aus Sicht eines Systemarchitekten bisher erschreckend langwierig. Der Wille, alle technischen Voraussetzungen zu schaffen, um ein Klimageld noch in dieser Legislaturperiode auszuzahlen, lässt sich nur schwerlich erkennen. Dennoch: Eine zeitnahe Umsetzung ist immer noch möglich, wenn man jetzt die fehlende gesetzliche Regelung schafft und die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Rolle als Familienkasse mit der Implementierung des Auszahlungsmechanismus beauftragt.
Die politische Entscheidung für die Infrastruktur der BA muss jetzt getroffen und das Gesetzgebungsverfahren für ein Klimageld-Gesetz begonnen werden. Dann können Klimageld-Auszahlungen schon Mitte 2024 beginnen.

Das Klimageld ist das größte gesellschaftspolitische Signal, starken Klimaschutz sozial gerecht zu organisieren. Die Idee, alle Menschen beim Klimaschutz mitzunehmen, würde endlich mit Leben erfüllt. Die Gesellschaft wird hohe CO2-Preise mit Lenkungswirkung auf nationaler und EU-Ebene nur akzeptieren, wenn die Einnahmen für alle transparent rückerstattet werden und so für einen sozialen Ausgleich sorgen. Dies sollte in der Diskussion über die Verwendung der übrig gebliebenen Mittel im Klima- und Transformationsfonds (KTF) nach dem BVerG-Urteil bedacht werden. Selbst der vereinbarte EU-Emissionshandel ist nicht in Stein gemeißelt, meint auch Klimaökonom Ottmar Edenhofer im DLF-Interview am 19.11.23: „Die Emissionsobergrenze legen nicht die Märkte fest, sondern die Emissionsobergrenze, die absinkt, legt die Politik fest. Und wenn die Politik zu dieser Emissionsobergrenze nicht steht, dann werden die Preise nicht stark genug steigen […].“ Das Vertrauen in sozial gerechten Klimaschutz muss jetzt durch einen Rechtsanspruch auf ein Klimageld geschaffen werden, dessen Höhe mit den kommenden CO2-Preisen anwächst und dessen Auszahlung so schnell wie möglich beginnt.
Tatsache ist: Nur ca. 10% der Umsetzung sind bisher gesetzlich geregelt und in Bearbeitung. Wie zu befürchten war, beschränken sich die Maßnahmen auf eine Datenbankerweiterung zur Speicherung von Kontoverbindungen und den langwierigen Aufbau einiger Schnittstellen. Dies ist aber nur ein Bruchteil der eigentlichen Arbeit!
Die Mammutaufgabe ist und bleibt die verwaltungstechnische Infrastruktur!
Folgende wesentliche Bausteine für einen Auszahlmechanismus für das Klimageld fehlen. Sie sind weder gesetzlich geregelt, noch befinden sie sich im Aufbau.

Hier die aktuelle Stellungnahme des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern ist der aktuelle Status der Umsetzung dargestellt [1]:

Analyse
- Speicherung der IBAN: Voraussichtlich (!) ab Dezember 2023 ist man in der Lage, die IBAN zusammen mit der Steuer-ID zu speichern. Mit dem Projektbeginn Mitte 2022 hat die Umsetzung demnach mindestens 18 Monate gedauert. Dieser Zeit- und Kostenaufwand ist, wie auch bei den zwei folgenden Punkten, schwer nachvollziehbar.
- Schnittstellen zu Banken und Familienkasse BA: Voraussichtlich (!) ab Dezember 2023 bietet das BZSt Schnittstellen für die Familienkasse BA und Banken an. Völlig offen bleiben die Gegenseiten der Schnittstellen. Bis wann haben die Bankinstitute die nötigen Dienste implementiert? Was ist mit ausländischen Banken? Daten können erst übertragen werden, wenn beide Seiten einer Schnittstelle fertig sind. Dauer der Umsetzung bisher: 18 Monate. Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage, warum man statt einem zentralen Webportal bei der umsetzenden Behörde, dezentral privatwirtschaftliche Bankinstitute damit beauftragt hat. Dies verzögert die Umsetzung und verringert die Transparenz für die Bürger*innen. Ein zentrales, übersichtliches Webportal für alle Direktzahlungen wäre viel zielführender.
- Elster-Schnittstelle: Voraussichtlich (!) Mitte 2024 soll die Elster-Schnittstelle fertig sein. Die Umsetzung wird also mindestens 24 Monate dauern.
- Kein Auszahlungsmechanismus: Ausdrücklich schreibt das BZSt: „Die unbare Auszahlung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln erfolgt nicht durch das BZSt.“ Es ist dem BZSt sogar einen gelb umrandeten (Warn-)Hinweis wert, zu betonen, dass sie dafür nicht zuständig sind und die Interpretation liegt nahe, auch nicht sein wollen. Bemerkenswert ist, dass diese klare Abgrenzung nach nunmehr 16 Monaten nötig ist. Welche Behörden und welche Vor-Ort-Dienststellen kommen dafür überhaupt in Frage?
- Gesetzliche Regelung: Für die konkrete Auszahlung wird zu Recht eine gesetzliche Regelung gefordert. Das BZSt schreibt: „Für die konkrete Ausgestaltung von Direktzahlungen liegt bisher keine gesetzliche Regelung vor. Mit dieser gesetzlichen Regelung wird die jeweils verwaltende Stelle festgelegt werden.“ Damit wird klar dokumentiert, dass die umsetzende Behörde noch nicht festgelegt ist. Warum ist diesbezüglich seit 16 Monaten nichts passiert? Vor allem aus diesem Grund wird an dem verwaltungstechnischen Teil der Klimageld-Auszahlung bisher noch nicht gearbeitet.
- Auszahlung ohne Kontoverbindung: Erstmalig wird von offizieller Seite über eine Regelung gesprochen, wie Bürgerinnen und Bürger ohne Kontoverbindung das Klimageld bekommen. Genauer gesagt, dass es hierfür noch einer Regelung bedarf. Das Beispiel Klimabonus in Österreich [2] zeigt, ein zeitnaher Beginn einer Auszahlung kann nur erfolgen, wenn es eine Alternative zur unbaren Auszahlung gibt. Praktische und faktische Gründe ergeben zwingend, dass nicht 100% aller Kontoverbindungen in überschaubaren Zeit eingesammelt werden können. Deswegen beginnt man zu einem festen Zeitpunkt mit den Auszahlungen und bietet für Bürger*innen ohne registrierte Kontoverbindung eine alternative Auszahlung an. Dies ist ein wesentliches Mittel, um das Klimageld schnell einzuführen. Und es ermöglicht Menschen ohne eigenes Konto einen unkomplizierten Zugang zum Klimageld. In Österreich gibt es als Alternative einen Gutschein per Post. In Deutschland sind Barauszahlungen im Jobcenter u.a. für das Bürgergeld eine übliche Alternative. Warum wird die Auszahlung ohne Kontoverbindung erst jetzt thematisiert?
Was muss jetzt passieren: Der 7-Punkte-Plan
- Gesetzgebung: Die politische Entscheidung für die Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit in ihrer Rolle als Familienkasse muss jetzt schnell getroffen und der gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Die Alternative zur unbaren Auszahlung muss Bestandteil dieser Regelung sein (z.B. Barauszahlungen in BA-Dienststellen).
- Monitoring: Die Fertigstellung der Datenhaltung im BZSt und der bisher geplanten Schnittstellen sollte über ein Gremium gemonitort werden (bspw. über monatliche Statusreports).
- Umsetzung in der BA beginnen: Parallel beginnt die BA mit der Erweiterung ihrer vorhandenen IT-Infrastruktur der Familienkasse, um das Massengeschäft der Klimageld-Auszahlung schnell bereit zu stellen. Die vorhandenen SAP- und IBM-Systeme werden hierfür erweitert. Auch die bereits vorhandenen Schnittstellen zwischen Familienkasse BA und BZSt werden angepasst.
- Kontodaten einsammeln: Ab Anfang 2024 sollte das Einsammeln der IBANs über alle verfügbaren Verfahren beginnen. Die BA wird zudem ein Webportal für die private IBAN-Erfassung bereitstellen und ein Anmelden vor Ort in den 600 BA-Dienststellen ermöglichen. Beide Optionen sollten ab Anfang 2024 verfügbar sein.
- Informationsphase: Anfang 2024 werden Informationsschreiben zur Einführung des Klimageldes an alle Bürger*innen versandt. Schon heute liegen dafür alle Meldeadressen im BZSt vor. Eine Medienkampagne zur Klimageldeinführung wird zeitgleich gestartet.
- Zeitplanung: Das Klimageld-Gesetz tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die erste Auszahlung erfolgt spätestens zum 30.06.2024. Wie in Österreich erfolgt dies unabhängig vom Erfassungsgrad der Kontoverbindungen. Barauszahlungen werden zeitgleich in den BA-Dienststellen angeboten.
- Klimageldbetrag: Die Zahlungen werden einheitlich 130 Euro pro Person und Jahr nicht unterschreiten. Dafür werden im Jahr 2024 mind. 11 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Der Vorteil der Infrastruktur der Familienkasse BA für die verwaltungstechnische Umsetzung des Klimageldes geht weit über die reinen Synergien der Implementierung hinaus. Die soziale Frage stellt sich auch in der Art des Zugangs zu Direktzahlungen. Mehr hierzu und warum die Umsetzung in der Familienkasse zudem sachgerecht und gerade jetzt sinnvoll ist findet man im Anhang und unter Familienkasse zahlt Klimageld aus.

Ausführliche Details zum Konzept: Familienkasse zahlt Klimageld aus
Das Gesetzgebungsverfahren
Verfassungsrechtliche Fragen und gesetzestechnische Umsetzung: Das Ökoinstitut befasst sich in einer aktuellen Studie umfassend mit den Voraussetzungen und der konkreten Ausgestaltung eines Klimageld-Gesetzes. „Fachliche Unterstützung Klimapolitik: Verfassungsrechtliche Grundfragen und sozio-ökonomische Auswirkungen eines „Klimageldes“„, Berlin, 07.09.2023[3]
- Verfassungsrechtliche Grundfrage: Das Klimageld ist verfassungskonform realisierbar und wirkt progressiv. Dies geht eindeutig aus der Studie hervor.
- Eigenständiges Gesetz: „Wegen der hohen Komplexität empfiehlt sich ein eigenständiges Gesetz, das dann ggf. Bezugnahmen auf das BEHG bzw. den ETS 2 enthalten sollte. Das Gesetz sollte sinnvollerweise im Rahmen eines sogenannten Artikelgesetzes erlassen werden und in weiteren Artikeln Einzeländerungen anderer bestehender Gesetze einschließen.“ (s. S. 49)
- Integraler Bestandteil der CO2-Bepreisung: „Das Klimageld steht zur CO2-Bepreisung in einer Art dienenden Funktion, die es selbst zum integralen Bestandteil des Klimaschutzinstruments der CO2-Bepreisung macht. Deshalb kann es selbst wie dieses ebenfalls auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG „Recht auf Luftreinhaltung“ gestützt werden.“ (s. S. 21)
- Minimaler Verwaltungsaufwand durch Einkommensneutrale Auszahlung: „Deshalb kann die Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse nur sichergestellt werden, indem zunächst ein einkommensunabhängiges Klimageld ausgezahlt wird und dann im Nachhinein eine Verrechnung im Einkommensteuerjahresausgleich erfolgt. Damit wird der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum begrenzt, zumal solcherart Verrechnungen im Steuerrecht üblich sind und es keiner gesonderten Rückforderung bedarf.“ (s. S. 13)
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: „Wenn nicht gänzlich neue Strukturen geschaffen werden sollten, könnte eine Möglichkeit dahin gehen, vorhandene Sozialleistungssysteme für die verwaltungsorganisatorische Abwicklung zu nutzen. Diese erfassen jedoch jeweils nur bestimmte Personengruppen. Einen besonders breiten Adressatenkreis haben die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten Kindergeldkassen (Familienkassen). Möglicherweise ließe sich deren Tätigkeitsfeld auch auf die Gewähr des Klimageldes für breitere Personenkreise ausweiten.“ (s. S. 37)
- Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF): „Die konzeptionell tragende Verknüpfung mit der CO2-Bepreisung des BEHG sollte, auch im Interesse einer folgerichtigen Rechtsgestaltung, in einer gesetzlichen Regelung seinen Niederschlag finden, nach der die Mittel für das Klimageld direkt dem Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF) entnommen werden. Genutzt werden sollte hierfür derjenige Teil dessen Aufkommens, der sich im Sinne eines Äquivalents aus den privaten Brennstoffverbräuchen oder aus den der berechtigten Teilgruppe zuzuordnenden Einnahmen ergibt. Hierbeigeht es nur um die Größenordnung, nicht um eine exakte Berechnung.“ (s. S. 51)
- Ausgleichswirkung und Rechtsanspruch: „Seine Ausgleichswirkung verhindert das Entstehen von sozial problematischen Verwerfungen des CO2-Preises und trägt dadurch zur Akzeptanz des Instruments der CO2-Bepreisung bei, wodurch es dem Gesetzgeber wiederum weitergehende Schritte der Emissionsminderung erleichtert.“ (s. S. 36) „Zu betonen ist konzeptionell außerdem, dass das Klimageld seine Funktionen auf ideale Weise nur entfalten kann, wenn die Bürger*innen verlässlich mit der Auszahlung rechnen können, und dies nicht nur einmalig oder für kurze Dauer. Der Eindruck der Verlässlichkeit kann nur erreicht werden durch die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf das Klimageld, sodass die Auszahlung nicht von schwankenden öffentlichen Mitteln abhängt.“ (s. S. 11) „Zu beachten ist, dass auf das Klimageld ein Rechtsanspruch bestehen muss. In der Folge ist die Entnahme der Geldmittel aus dem KTF gegenüber allen anderen Verwendungen aus dem Fonds vorrangig zu gewährleisten.“ (s. S. 51)
- Datenschutz: Die für das Instrument gegebenenfalls erforderliche Nutzung von persönlichen Daten der Steuer-ID lässt sich mit dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung vereinbaren (s. S. 51/52).
Fazit
Wir haben jetzt die große Chance das Klimageld über die vorhandene und lang bewährte Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit schnell einzuführen. Bringt man unverzüglich das Klimageld-Gesetz auf den Weg, kann das wichtige Signal an alle Bürger*innen sogar noch vor den nächsten Landtagswahlen im September 2024 gesendet werden. In den aktuellen Umfragen dominieren in Sachsen, Thüringen und Brandenburg leider diejenigen, die Klimaschutz ablehnen und den menschengemachten Klimawandel anzweifeln. Die Angst vor finanziellem Abstieg wird viele in die Arme der „ewig gestrigen“ treiben.
Die bisher vorgelegte Umsetzungsgeschwindigkeit lässt Schlimmstes befürchten und zeigt die Dringlichkeit einer schnellen politischen Entscheidung. Denn würde sich die Auszahlung des Klimageldes in die nächste Legislaturperiode verschieben, könnte das Klimageld vollends scheitern. Damit sind hohe CO2-Preise in Deutschland und der EU gleichwohl zum Scheitern verurteilt. Eine zukünftige deutsche Regierung, die sich auf EU-Ebene gegen hohe CO2-Preise stemmt, wird, so ist zu fürchten, nicht ungehört bleiben. Um es erneut mit Ottmar Edenhofer zu sagen: „[…] wenn die Politik zu dieser Emissionsobergrenze nicht steht, dann werden die Preise nicht stark genug steigen […].“
Vergleich Umsetzungsdauer der Konzepte mit und ohne Synergien der Familienkasse BA

Quelle: Eigene Darstellung
Wir brauchen jetzt ein Klimageld-Gesetz, das die Familienkasse BA mit der Umsetzung beauftragt. Alles andere führt entweder zu einer sehr kostspieligen und langwierigen Lösung oder einem generellen Scheitern der Klimageld-Idee und hoher CO2-Preise mit Lenkungswirkung.
Infrastruktur der BA nutzen versus neue Infrastruktur aufbauen

Viele Klimaschutz-Subventionen, die über den KTF finanziert werden, haben nicht ganz zu unrecht den Ruf eher Wohlhabenden zu Gute zu kommen. Um so mehr muss bei jeder Klimaschutzmaßnahme der Verteilungseffekt genau betrachtet werden. Sowohl im zweiten Teil der Studie des Ökoinstituts [3] als auch in vielen Arbeiten des MCC Berlin [5, 6] und des Kopernikus-Ariadne-Projektes [10] wird der progressive Effekt des Klimageldes gezeigt:
Beispielrechnungen für ein einheitliches Klimageld (20/40/60 Euro) für verschiedene Haushaltstypen

Belastung in Prozent der Konsumausgaben über 5 Einkommensklassen (PKZ = einheitliches Klimageld)

Einheitliches Klimageld unabhängig vom Einkommen im Jahr 2030 (CO2-Preis von 125 Euro/t), ohne Besteuerung

Relative Kostenbelastung nach Rückverteilung für die Jahre 2030, 2040 und 2050 (drei CO2-Preispfade) aufgeteilt nach Nettoäquivalenzeinkommen.

Absolute und relative Kostenbelastung nach Rückverteilung für die Jahre 2030 (135 €/t),2040 (275 €/t) und 2050 (415 €/t) aufgeteilt nach Nettoäquivalenzeinkommen

Kurve zeigt den Median der relativen Kostenbelastung (rechte Y-Achse) an. Quelle: [10]
Je höher der CO2-Preis, desto mehr werden untere Einkommensschichten entlastet. Alle Diagramme zeigen die progressive Wirkung eines einheitlichen Pro-Kopf-Klimageldes. Zwei Diagramme zeigen, das der Effekt zunimmt, je höher der CO2-Preis ist. Auch langfristig. Alle Subventionen aus dem Klima- und Transformationsfonds sollten sich in ihrer Verteilungswirkung mit dem Klimageld als Referenz messen lassen. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass diese Subventionen mit dem Klimageld im Wettbewerb um die vorhandenen Gelder stehen, ist eine sorgfältige Betrachtung erforderlich. Außerdem gibt es viel klügere Alternativen zu reinen Subventionen. Zum Beispiel die wichtige Weiterentwicklung der Elektromobilität ließe sich elegant und für die Staatskasse kostenlos über ein Bonus-Malus-System fördern [11, 12]. Der E-Auto-Umweltbonus (akt. 4.500 Euro) ließe sich bspw. über eine Verbrenner-Kaufgebühr finanzieren. Aktuell fielen dann beim Kauf eines Diesel- oder Benzinfahrzeugs verhältnismäßige niedrige 1.300 Euro Kaufgebühr im Schnitt an, da diese noch höhere Verkaufszahlen verzeichnen. Eine Gewichtung der Kaufgebühr nach CO2-Ausstoß wäre eine weitere Optimierung. Der Unterschied zwischen der Dienstwagenbesteuerung bei E-Autos und Verbrennern bietet das gleiche Potenzial und eröffnet zudem das weite Feld einer Reform umweltschädlicher Subventionen. Spannende Details hierzu finden sich in einer aktuellen Studie des FÖS für die Bertelsmann Stiftung [7]. Auch der vermeintlich schlechte Ausbau der Ladeinfrastruktur wird durch aktuelle Umfragen unter E-Auto-Fahrer*innen stark relativiert [8]. Für die Elektromobilität werden aktuell bis einschließlich 2027 14 Mrd. Euro im KTF verplant. Die vorgeschlagenen Änderung der Dienstwagenbesteuerung nicht eingerechnet. Wie genau sich die bisherige Finanzierung der Transformation aus dem KTF darstellt, zeigt eine Arbeit des MCC aus dem September 2023 sehr übersichtlich [4].
Das Klimageld übertrifft alle anderen sozialen Kompensationen im Klimaschutz hinsichtlich seines progressiven Verteilungseffekts, sowohl kurz- als auch langfristig.
Go with the Champion! Klimageld-Gesetz JETZT!
Anhang:
Blogbeitrag als PDF:
Präsentation zum Thema „Klimageld-Gesetz JETZT!“ als PDF:
Präsentation zum Thema „Die Bundesagentur für Arbeit bündelt alle Direktzahlungen und bietet niedrigschwelligen Zugang auch für untere Einkommensschichten“ – Warum die Umsetzung in der Familienkasse sachgerecht und gerade jetzt sinnvoll ist.
Quellen:
[1] Bundeszentralamt für Steuern: „Meldung der IBAN zur Auszahlung öffentlicher Mittel„, Bonn.
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html
[2] Österreichisches Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK): „Auch 2023 steht der Klimaschutz in Österreich an erster Stelle. Es gilt: Klimaschädliches CO2 hat einen Preis und klimafreundliches Verhalten zahlt sich aus! Denn der Klimabonus geht heuer in die nächste Runde.“ „Aktuelle Informationen zur Auszahlung„, BMK, Wien
https://www.klimabonus.gv.at/
[3] Prof. Dr. Stefan Klinski, Friedhelm Keimeyer, Dr. Johanna Cludius, Dr. Katja Schumacher (2023, 7. Sept.):“Fachliche Unterstützung Klimapolitik: Verfassungsrechtliche Grundfragen und sozio-ökonomische Auswirkungen eines „Klimageldes“„, Ökoinstitut Berlin
https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Klimageld_Verfassungsrechtliche-Grundfragen-sozio-oekonomische-Auswirkungen.pdf
[4] Brigitte Knopf, Niklas Illenseer (2023, Sept.) „Die Finanzierung der Transformation: Klimafonds, Klimageld und Kernhaushalt“,
https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publications/2023_MCC_Die_Finanzierung_der_Transformation.pdf
[5] WirtschaftsWoche (2019): „Das müssen sie zur CO2-Steuer und ihre Folgen wissen“
https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publications/2019_05_03_Wirtschaftswoche_Folgen_einer_CO2-Steuer.pdf
[6] Matthias Kalkuhl, Brigitte Knopf, Ottmar Edenhofer (2021) „CO2-Bepreisung: Mehr Klimaschutz mit mehr Gerechtigkeit“, MCC Berlin
https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publications/2021_MCC_Klimaschutz_mit_mehr_Gerechtigkeit.pdf
[7] Simon Meemken, Florian Peiseler, Matthias Runkel, Florian Zerzawy, Florin Collmer, Annika Patry, Lena Tappeiner, Jan Limbers, Alex Auf der Maur, Andreas Brutsche, Tim Trachsel (2023) „Reform umweltschädlicher Subventionen Auswirkungen auf Klima, Gesellschaft und Wirtschaft„, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) Berlin
https://foes.de/publikationen/2023/2023_11_W_Reform_umweltschaedlicher_Subventionen.pdf
[8] UScale GmbH im Auftrag des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (2023, Sept.)„Mehrheit der E-Autofahrerinnen und -fahrer findet: Laden ist besser als Tanken; Zweite BDEW Umfrage: Elektromobilität und Laden aus Nutzersicht„, BDEW, Berlin
https://www.bdew.de/media/documents/BDEW-Nutzerumfrage_Elektromobilit%C3%A4t_und_Laden.pdf
[9] Maximilian Kellner, Christina Roolfs, Karolina Rütten, Tobias Bergmann, Julian Hirsch, Luke Haywood, Boris Konopka, Matthias Kalkuhl (2022, Juni) „Analyse: Entlastung der Haushalte von der CO2-Bepreisung: Klimageld vs. Absenkung der EEG-Umlage“, MCC Berlin
https://ariadneprojekt.de/publikation/entlastung-der-haushalte-von-der-co2-bepreisung/
[10] Kathrin Kaestner, Alexander Burkhardt, Kasimir Püttbach, Stephan Sommer, Markus Blesl (2023, Nov.) „Privathaushalte und CO2-Preis bei Wärme und Verkehr: Information und Rückverteilung als Hebel zur Entlastung; Langfristige Verteilungswirkungen einer CO2-Bepreisung – ein neuartiger modelltechnischer Ansatz“, Kopernikus-Projekt Ariadne, Potsdam
https://ariadneprojekt.de/news-de/privathaushalte-und-co2-preis-bei-waerme-und-verkehr-information-und-rueckverteilung-als-hebel-zur-entlastung/
[11] Ruth Blanck, Wiebke Zimmer, Öko-Institut (2021, Okt.) „Klimaschutzinstrumente im Verkehr, Umgestaltung der Kfz-Steuer: Bonus-Malus-System“, Herausgeber Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/uba-kurzpapier_bonus-malus-system_kliv.pdf
[12] Dr. Carl-Friedrich Elmer (2019, Sept.) „Wege zu einer klimaverträglicheren Pkw-Flotte. Warum ein Bonus-Malus-System wirkungsvoller und sozial gerechter ist als ein Subventionsfüllhorn“, Agora Verkehrswende, Berlin
https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Blog/20190919_Bonus-Malus/Blog_2019_02_Bonus-Malus_Elmer.pdf
Klimageld Via Familienkasse BA in den Medien:

Die Anstalt – Politsatire mit Max Uthoff und Claus von Wagner(2023, Okt.) „Die AFD und das Klimageld“, ab Minute 16:00, ZDF
https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-10-oktober-2023-100.html

DER SPIEGEL (2023, April) „SPIEGEL: Warum Deutschland es nicht schafft, seinen Bürgern ein Klimageld zu überweisen“
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/klimageld-warum-es-noch-jahre-bis-zur-auszahlung-dauern-koennte-a-4be5583f-fe70-40c0-a3ef-6573492db3d5
Kontakt: boris.konopka@klimablog.org
Twitter: https://twitter.com/Boriskonopka
